Suchen Menü

Dritte Runde nachmieter - wer noch Muße hat (Eva vielleicht?)

Man KÖNNTE jetzt sagen, das geht mich eigentlich gar nichts an, was der Nachmieter für die Wohnung, für die ich bis 31.12. Miete zahle, von mir will. Das ist prinzipiell richtig, wenn der Vermieter nicht uns beide zusammen zum Übergabe/Übernahmetermin bestellt hätte. #wacko

Denn, der Nachmieter will die Wände eh neu streichen und hat uns deshalb angeboten, wenn wir ihm 800 € zahlen, dann nimmt er die Wohnung, wie sie ist (mit Löchern in den Wänden, mit Kindermalereien, mit unseren Anstrichen). 800 € habe ich rundweg abgelehnt, da wir in die Wohnung so einen Haufen Geld reingesteckt haben für Sachen, die wir NICHT mitnehmen können (Korkfußboden, Hängeböden, Steckdosen - war ja nicht geplant, dass wir nach nich mal zwei Jahren wieder ausziehen). Allerdings hat sich der Nachmieter beim Vermieter über meine Ablehnung beschwert und jetzt hängt der noch mit drin. DEM ist es Wurscht, Hauptsache, er kriegt die Wohnung wieder vermietet. Jedenfalls, sucht der Vermieter als Vermittler nach einer einvernehmlichen Lösung. Ich hab ihm gesagt, 200 € ist das Maximalste, was ich zu zahlen bereit bin (ich rechne da Farbe, Gips, meine Fahrkosten, ein wenig meine Zeit wenn ich es selber machen sollte).

So, jetzt das eigentliche Problem: Wenn ich die Wohnung selbst malere, dann wird der Typ sich hinstellen und am Übernahmetag motzen, dass nicht richtig gemalert ist. DAS wiederum bedeutet, dass der Vermieter einen neuen Termin machen wird mit einem Maler, der dann sagen wird, ob die Wohnung so okay ist oder nicht. Muss ich mich erpressen lassen???? Ist das rechtens, dass der Vermieter den Nachmietern die Führung überlässt?

Baut mich mal bitte ein wenig auf, das geht mir hier grad echt nahe so kurz vor Weihnachten.

PS: Maler kann und werde ich mir nicht leisten, denn ich vermute, der Typ motzt so oder so. #heul

genervte Grüße

misspluesch

Bisherige Antworten

Dritte Runde nachmieter - wer noch Muße hat (Eva vielleicht?)

hallo plueschi

warum seid ihr nicht schon längst im mieterverein ??

wir hatten damals auch so einen streß - ab in den MV & gut wars ! das schont echt deine nerven + es läuft gerecht ab.

der mv kümmert sich auch schon direkt um euer anliegen - nur wenn es zu einem gerichtsfall kommt, dann wird er nicht aktiv, da dafür erst mal eine mitgliedschaft von 3 monaten vorliegen muß.

toitoitoi, serap

Ja, guuuut, aber nur, wenn Du mir dann auch ne Frage beantwortest... :-)))

Hallo Tina,
Fakt ist erstmal, dass die ganze Angelegenheit ausschließlich eine Sache zwischen Euch und Eurem Vermieter ist, Ihr seid die Mietvertragsparteien, nicht der Nachmieter! Wenn man sich irgendwie mit dem Nachmieter einigen kann und der Vermieter da mitgeht, prima, andernfalls macht Ihr halt das, was Ihr tatsächlich zu tun habt - das wäre zuallererst mal zu klären!, seid Ihr schon beim Mieterverein gewesen? -, und dann kann Euch das piepegal sein, was der Nachmieter davon hält. Ob der bei der Abnahme meckert oder nicht, ist auch kein Kriterium - meiner Meinung nach müsst Ihr den nicht mal reinlassen, wenn Ihr Euch sowieso entscheiden solltet, Euch nicht mit ihm zu einigen -, Ihr müsst, wenn Ihr überhaupt verpflichtet seid, fachgerecht malern, d.h. ohne Schatten, deckend, sowas halt, dann sind Eure Arbeiten nicht zu beanstanden und dann müsst Ihr auch vor nix Angst haben. Schon gar nicht vor so einem depperten Nachmieter, der nochmal ne schnelle Mark machen will. Typen gibt's... *kopfschüttel*
Meine Frage: Mein besorgter Blick wandert schon wieder Richtung Elbe. Wir haben Hochwasseralarmstufe 1 (ja eigentlich noch nicht tragisch), aber die Stauseen sind wohl noch nicht abgelassen. Wie sieht's bei Euch aus? Kommt da noch was? (Ich kann seit 2002 echt kein Wasser mehr sehen... :-/)
GLG Eva

Ja, guuuut, aber nur, wenn Du mir dann auch ne Frage beantwortest... :-)))

Liebe Eva
bei uns ist das Wasser wieder leicht zurückgegangen, es liegen etwa 2 m Müll auf den Wiesen. Ich denke, das wars erst mal. Der Schnee in CZ ist geschmolzen und regnen tut es im Moment nicht.
Ich hab morgen nochmal einen Termin mit dem MV, ob wir ÜBERHAUPT malern müssen, die sind sich da auch nicht so einig. Der eine sagt ja, der andere nein *seufz*
Ich hab jetzt beschlossen, ich malere und wenn dem VERmieter das nicht passt, reden wir weiter, wenn der NACHmieter mault und der Vermieter drauf eingeht, gehts zum Anwalt. Ende.
Ich hab echt keinen Bock mehr. Danke für deine Antwort, das ist genau mein Standpunkt. Aber der zählt nich :o(
winke
misspluesch

Dritte Runde nachmieter - wer noch Muße hat (Eva vielleicht?)

Hallo misspluesch,
ich hab das nun rein von der rechtlichen Seite alles nicht so verfolgt bei dir, ob ihr früher ausgezogen seid und nun mit dem Nachmieter euch einigen müsst, auch weiss ich nicht, was im Mietvertrag steht, wie die Wohnung zu übergeben ist.
Wir vermieten ja auch und da handhaben wir es generell so, dass eine Wohnung so zu hinterlassen ist, wie beim Einzug, also mit WEIßEN Wänden. Wer also alles bunt malt, muss hinterher entweder wieder weißen ODER sich aber mit dem Nachmieter einigen, ob das so i. O. geht und mir dies schriftlich geben (vom Nachmieter). Sonst lasse ich mich da auf keine Diskussionen ein und bestehe auf "Weißen", somit kommen auch solche Probleme mit Ausgleichszahlungen zwischen den Mietern nicht auf.
Wenn das bei euch also auch so ist und der Vermieter UND der Nachmieter bestehen auf Weißen lt. Mietvertrag, bleibt ja nur die Möglichkeit, dies entweder selbst zu tun oder mit dem Nachmieter zu verhandeln.
Und da finde ich persönlich für eine ganze Wohnung 800,00 ? ehrlichgesagt noch sehr human.
Ein Maler nimmt im Schnitt bei uns bei einem ca. 20 m² Zimmer schon um die 200,00 ?. Sieht dann aber auch aus wie neu... Wenn man bedenkt, dass schon ein Eimer gute deckende Farbe in Richtung 50 ? geht...
LG, Tanja

Na, da sei aber mal schön vorsichtig, ...

wenn es bisher geklappt hat mit den weißen Wänden, ok, aber so ohne Weiteres kannst Du beim Auszug gar nicht verlangen, dass der Mieter die Wände wieder weiß streicht, auch nicht, wenn die beim Einzug so waren. Eine Wohnung ist bestenfalls mit "neutralen" Anstrichen zurückzugeben, das können aber auch Farben sein, z.B. Pastelltöne. Wenn Du das in einem Mietvertrag anders regelst, könnte es sein, dass dadurch die ganze Renovierungsvereinbarung unwirksam wird - und das heißt in letzter Konsequenz, dass DU als Vermieter anstreichen musst, sicherlich nicht das gewünschte Ergebnis, oder?! ;-)
GLG Eva
Meistgelesen auf 9monate.de
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen