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Brauche mal ein Rat

Hallo,
geht um meinen Bruder.Er hat wohl ca. 1300? Schulden, es war wohl auch der Gerichtsvollzieher(war zwischendurch arbeitslos) da und hat mit ihm Ratenzahlung ausgemacht 260?, die erste Rate hat er wohl bezahlt aber er kann keine 260? zahlen wenn dann höchstens 150?, der hat auch den Gerichtsvollzieher angerufen und ihm das gesagt und der Typ hat ihn wohl nur genervt gesagt wenn er den Betrag nicht zahlen kann wird er wohl demnächst kommen und mein Bruder müsste dann eine Eidesstattlicheversicherung oder wie das sich schimpft machen.
Stimmt das?Ich dachte immer sowas müsste man machen wenn man gar nicht zahlen kann?Wird er jetzt eine unterschreiben müssen auch wenn er zahlen kann nur eben nicht so wie der Gerichtsvollzieher es will?
LG Maggie
Bisherige Antworten

Brauche mal ein Rat

Hi,
ich kenne mich auch nicht aus, am besten fragt dein Bruder mal bei einer Schuldnerberatung nach.
Er kann ja auch direkt mit dem Gläubiger verhandeln, dem er das Geld schuldet.
Der Gläubiger kann nämlich den Gerichtsvollzieher zurückrufen (denke ich jedenfalls). Und Gläubiger sind meistens froh, wenn sie überhaupt Geld sehen, da werden auch reduzierte Ratenzahlungen gerne akzeptiert.
Aber wie das alles genau läuft, weiß ich nicht.
Viel Glück für deinen Bruder,
Gaby

Brauche mal ein Rat

Hallo Gaby,
Leider lässt es sich gar nicht mit dem Gläubiger reden.Der ist so ein richtiger Ar***, dem ist egal wie er an sein Geld kommt.
LG Maggie

Brauche mal ein Rat

aber das ist unlogisch.
bei ner EV würde er nämlich GAR kein geld bekommen und hat somit nix gewonnen.
ich denke nicht,dass das im interesse des jenigen ist,der das geld bekommen sollte.
setzen 6.. job verfehlt
lg chazy

lach.....das glaube ich......6 verdiennt!!!!

Brauche mal ein Rat

Naja chazy, das muß nicht so sein,dass man bei einer EV gar nichts bekommt. EV heißt ja, man muß sein Vermögen offenlegen, mehr heißt es ja erst einmal nicht.

Und wenn der Bruder genug verdient über den Eigenbehalt....dann wird das Geld ihm abgezogen....so manch einem kostete es schon den Job, wenn dann das Gehalt gepfändet wird....kostet nämlich den Arbeitgeber zusätzlichen Verwaltungsaufwand etc.

Gibt ja Leute, die haben einen hohen VErdienst, aber soviele Außenstände und Verpflichtungen.....dass das GEld trotzdem nicht reicht..da bringt dann so eine EV einiges ins rollen, denn ab sofort wird dann neu sortiert...wer wem was bezahlt werden darf, Gläubigerbevorzugung gibt es da nicht.

Grüßle Jacqui

Brauche mal ein Rat

Hallo Maggie
nein - das stimmt nicht. Ich kenne keinen Gläubiger dem es lieber wäre eine Eidesstattlicheversicherung in der HAnd zu haben, wenn sein Schuldner kleinere Raten zahlen würde. Ausserdem kann der GV die EV nicht abnehmen, wenn dein Bruder in der Lage ist zu zahlen. Die kann er nur abnehmen, wenn er gar nicht zahlen kann.
Ich habe einen Schuldner der hat bei unserer Firma Schulden in Höhe von 2500,- ? - der GV hat mit ihm jetzt Raten vereinbart in Höhe von 50,- im Monat und ich muss sagen - lieber bekomm ich 50 - als gar nix.
Auch als Gläubiger würde ich dem GV mächtig auf den Schlips treten - der hat sie wohl nicht mehr alle.
Also wenn der wirklich die EV haben will - sollte dein Bruder sich an den Gläubiger wenden und mit ihm verhandeln, da dieser auch den GV zurück holen kann.
LG anja

Brauche mal ein Rat

Hallo Anja,
laut der Aussage meines Bruders hat der GV wohl gesagt der Gläubiger wollte sich erst gar nicht auf Ratenzahlung einlassen und er der GV hätte sich mächtig ins Zeug gelegt damit überhaupt er Ratenzahlen könnte und es wären eben 260?.Der Gläubinger redet nicht mit meinem Bruder, er hatte damals selber dort angerufen und um Ratenzahlung gebeten wurde abgelehnt, dann kam der GV und erst dann ging es mit Ratenzahlen.
Mein Bruder will ja zahlen nur eben kann er nicht 260? zahlen, er hat selber gesagt das er 100-150? ohne Probs zahlen kann, nur eben kam dann die Aussage.
Ich konnte mir das auch nicht vorstellen das wenn man zahlen will/kann trotzdem eine EV machen muss weil die Höhe der Raten dem GV zu niedrig sind.
LG Maggie

Brauche mal ein Rat

Also ich kenn es nur aus meiner eigenen Erfahrung - hier aus der Firma und da muss ich sagen hat mich noch nie ein GV gefragt ob ich mit den Raten einverstanden bis oder nicht.
Unsere Gläubiger zahlen auf das Konto des GV und ich bekomm das dann überwiesen, wenn was eingeht - das ist nichtmal jeden Monat. Aber was soll ich mich darüber aufregen - was hab ich von einer EV - kann ich die Summer X ausbuchen und in die Tonne treten - wieso sollte man sich nicht auf eine Ratenzahlung einlassen ????
Aber jetzt mal in eurem Fall - wenn der Gläubiger alles will und keine Raten akzeptiert - ja dann soll dein Bruder halt die EV abgeben - was ist da schon dabei - ich mein in dem Fragebogen steht dann ja auch drin - das Raten möglich sind - dann hat der Gläubiger auch nix gekonnt.
Was spricht dagegen - das dein Bruder die EV abgibt ????
Wenn er wirklich keine 260 aufbringen kann - dann halt EV und zahlt gar nix mehr.
LG anja

Brauche mal ein Rat

Hallo,
er will keine EV weil er meint das es dann in die Schufa kommt und er dann nie wieder ein Kredit oder sich ein Auto kaufen kann.
Er will ja zahlen deswegen, kann ich den Stress vom Gläubiger und GV nicht verstehen.
LG Maggie

Brauche mal ein Rat

Also verstehen kann ich das auch nicht. Aber mal noch ein anderer Tip. Dein Bruder soll mal bei eurem zuständigen Amtsgericht anrufen oder hingehen und um Rechtsauskunft bitten (soll direkt in die Mahnabteilung gehen und die Rechtspflegerin mal nett bitten - da braucht er keinen Anwalt nehmen) .Auch die Rechtspfleger wissen was zu tun ist - und können Einfluss auf den GV nehmen - der bekommt ja schließlich seine Arbeit vom Amtsgericht zugeteilt.
Vielleicht liegt es ja auch am GV und nicht am Gläubiger. Es kann nicht sein das er ne EV abgeben muss und eigentlich zahlen will - das ist meines wissens nicht rechtens.
Ich kann aber auch gern mal meine Rechtsanwältin anrufen und fragen - bzw. ich hab unter mir ein Büro (GV) - die könnte ich auch mal fragen gehen - aber da ist heute Nachmittag keiner mehr da.
LG anja

Brauche mal ein Rat

Hallo,
ja wenn du das tun könntest wäre es sehr nett.
Der Ra hat mein Bruder in einer Angelegenheit vertreten,leider hat die Rechtschutz dies nicht bezahlt, so musste mein Bruder die Kosten selber zahlen.
LG und Danke
Maggie

Brauche mal ein Rat

schließ mich hier mal an
als ex-schuldner *G*
also den ist es wirklich lieber geld zu bekommen,als eine EV.
und auf 50 ? ratenzahlung lassen sich die immer ein.
hab sogar schon mal von rabatten gehört,wenn ein gewisser teil sofort gezahlt werden kann.
und 1300 ? ist nicht so viel,als dass sich da ne EV lohnt
lg chazy

Brauche mal ein Rat

Genau - das hab ich neulich für einen Mandanten auch gemacht - ich hab der Gläubiger-Firma angeboten 300 ? sofort und die restlichen 400 werden erlassen oder sie bekommen über den Rechtsweg (sprich Mahnbescheid und GV) gar nix - wegen EV. Und die haben es akzeptiert.
Also das ist total untypisch - das sich ein Gläubiger auf keine Ratenzahlung einlässt - was ist denn das für eine Firma ????
LG anja

Ist keine Firma sondern ein Rechtsanwalt!!!!

Brauche mal ein Rat

hallo Maggie,

ich hab mir jetzt noch gar nicht die anderen Antworten durchgelesen. Der GV hat einen Handlungsspielraum von einem halben Jahr.wEnn dein Bruder nachweisen kann, dass er in einem halben Jahr die SChulden abzahlt, ist es ok. Die 260 euro entsprechen wohl das halbe jahr.

Auf kleinere Raten kann sich der GV nicht einlaßen, nur der Gläubiger könnte das bewilligen. DA müßte dein Bruder noch einmal vorsprechen,ob die sich darauf einlaßen. Ansonsten muß er wohl wirklich den "Finger ziehen",obwohl es schade ist.....1300 Euro sind noch nicht soviel, um einen Offenbarungseid abzulegen...vielleicht schafft er es ja irgendwie.....die 90 Euro,die er momentan gerade nicht hat....noch aufzutreiben, um monatlich die 260 Euro hinzubekommen.

Grüßle Jacqui

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