Brauch mal Rat wegen KiTa-Anmeldung bzw. Betreuungsanspruch
Ich muß Jaymon dringend in der Kita anmelden, wollte zum 01.06.07, damit er vor Baby´s Ankunft schon eingewöhnt ist. Kitaplatz hätte ich soweit, nun fehlt der Kita-Gutschein... ich bin nun unsicher, welcher Betreuungsumfang mir in der Elternzeit zustehen würde.
Zur Zeit des Antrages jetzt arbeite ich ja Vollzeit und könnte 7-9 h /täglich beantragen.
Wenn ich dann in Mutterschutz bzw. Elternzeit gehe, wird er 3 Jahre und somit müßte ich eine Verlängerung stellen - muß ich da angeben, dass ich für 10 Monate in Elternzeit zuhause bin?
Würde nämlich schon gern Jaymon weiter zur Kita geben, wenn der Krümel da ist und hab so an 7 Std täglich gedacht, wobei ja auch 5-7Std Betreuungsumfang reichen würden (=weniger Beitrag für mich), aber worauf begründe ich dann meinen reduzierten Betreuungsbedarf bzw. stehen die 5-7 Std. mir zu, wenn ich mit Baby zuhaus bin???
Vielleicht hilft mein "offizieller" Stand als Alleinerziehende?
Hoffe, ihr blickt durch, was ich fragen will?
LG & schon mal Danke *milena+jaymon+mini* 24.ssw und im Streß auf Arbeit
PS. oder wär es einfacher, JETZT schon nur 5-7 Std/täglich zu beantragen?? Mit der Begründung, dass ein anderes Familienmitglied ihn täglich abholen kann, was ja auch der Fall ist.
Brauch mal Rat wegen KiTa-Anmeldung bzw. Betreuungsanspruch
vielleicht findest du da was?
so weit ich informiert bin, steht dir als nicht erwerbstätige maximal eine betreuungszeit von 4 std. täglich zu.
lg,
sandy
@foggy
Mmmh, ich war/bin mir aber unsicher, ob das in der Elternzeit auch so gilt, da man ja unter einem Arbeitsvertrag steht???
Krass, 4 h sind ja gar nichts, also auch für das Kind in der Kita, wenn erst Frühstück etc, bleibt ja kaum Zeit zum Spielen und schon gehts wieder nach Hause.
Dank Dir!
LG
Brauch mal Rat wegen KiTa-Anmeldung bzw. Betreuungsanspruch
ich denke mal, die entscheidende frage ist: wo wohnst du?
ich kenne mich nur in sachsen und brandenburg mit den regelungen aus. in beiden ländern musst du arbeit vorweisen, um den platz überhaupt behalten zu dürfen. wenn du nicht mehr arbeiten gehst, musst du dein kind zu hause lassen. was die betreuungszeit angeht: in sachsen ist es, wenn du anspruch auf einen platz hast egal. es gibt dann keine regelung, wie lange das kind bleiben darf. das entscheidet man selbst. und die betreuungszeit kann von einem monat auf den anderen total problemlos ohne begründung geändert werden.
in brandenburg ist das streng geregelt. man muss eine bescheinigung vom arbeitgeber haben, wie lange man arbeitet. wer nur 20 stunden die woche arbeitet, bekommt auch nur 20 stunden betreuungszeit. wie man das mit dem fahrweg macht, ist das privatproblem. die regelung finde ich ehrlich gesagt total daneben. wenn mama nicht arbeiten geht, dann darf das kind nur 4 stunden bleiben.
was den anspruch überhaupt angeht: wir haben damals geschummelt. ich hatte keine arbeit, aber einen krippenplatz für lena. den wollte ich natürlich behalten - ich habe ja nach arbeit gesucht. die leiterin der einrichtung wusste das, hat es aber dem amt gegenüber verschwiegen.
lg
anja
@HerbstmamaAnja
mmmh, also wenn jaymon mit 3 jahren einen gesetzlichen anspruch auf einen kitaplatz hat, dann "dürfte" er ab oktober auf alle fälle in die kita und die betreuungszeit kann ich frei wählen, oder verstehe ich das jetzt falsch?
lg *milena*
@HerbstmamaAnja
man, bin ich froh daß wir so ein dämliches system hier nicht haben *blödfind*
lg,
sandy
@HerbstmamaAnja
@HerbstmamaAnja
die regelungen sind von bundesland zu bundesland unterschiedlich. du musst gucken, wie die regelung in deinem bundesland ist. bei uns wäre die regelung so, wie ich sie beschrieben habe. aber einheitlich ist da gar nichts.
lg
anja
grundsätzlich: wie anja schreibt
lg, manuela.
bei mir war das so...
hatten ja auch einen vollzeitvertrag. als wir den reduzieren wollten, reichte ein formloses schreiben ohne begründung, daß wir auf teilzeit reduzieren wollen. dann haben wir nen neuen gutschein bekommen.
lg *mia* mit inga an der brust
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