Bräuchte mal eure Hilfe: Unterhaltstitel!
Ich habe zwar schon im Internet gesucht,aber nix aussagekräftiges gefunden!Oder vielleicht habe ich es auch nur nicht vestanden!?...lach
Kann mir einer den Unterschied zwischen statischen und dynamischen Titel erklären?...
Den groben Unterschied weiß ich,aber welcher ist besser...
Für die Kinder meinte ich natürlich..
Ich stehe nämlich kurz davor einen einrichten zu lassen beim JA.
Also mein Ex wird gerade aufgefordet seinen Verdienst vorzulegen.Mußte UHV beantragen..daher.
Nun wird es so sein,wenn die sehen,wieviel Geld er verdient,dann muß er KU zahlen.
Und ich denke,dann wird es Probleme eben.
Nicht das er nicht zahlen will...aber es entstehen daher ihm massig Probleme.
Ich versuche es mal kurz zu umschreiben...
Wir sind etwa gutgläubig gewesen und haben unseren Anwälten vertraut, die meinten, das er die ehelichen Schulden tilgen kann....ohne dabei KU zahlen zu müssen...
Naja,nun wissen wir es besser...Ku geht vor den Schulen!
Nun wird es dann wohl darauf hinauslaufen,wenn er zahlen muß,das er Insolvenz anmelden muß,weil er Schulden un Ku nicht zahlen kann...
Ich weiß halt überhaupt nicht, was nun weiter passiert...ob das JA mir weiter sagt,was ich dann machen muß...oder ob die den UHV einfach einstellen.
Vielleicht weiß ja jemand darüber bescheid!
Ist das auch so,das wenn ich einen Titel habe, und der Vater aber nicht mehr zahlen kann...das sich der KU dann ansammelt?...also das er dann auch Rückwirkend zahlen muß?
V
VLG
Tanja
Bräuchte mal eure Hilfe: Unterhaltstitel!
ich kenn mich mit sowas eigentlich nicht aus...aber: Normalerweise werden zur Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens die gemeinsamen Kreditverbindlichkeiten vom Nettoeinkommen abgezogen. Von diesem bereinigten Nettoeinkommen wird dann der Kindesunterhalt berechnet.
Ansonst frag doch mal im Alleinerziehenden Forum oder schick eine PN an Conny, die kennt sich doch mit sowas aus.
LG Kiki
Bräuchte mal eure Hilfe: Unterhaltstitel!
Kredite können beim Ehegattenunterhalt, nicht aber beim Kindesunterhalt in Abzug gebracht werden.
Wenn ein Titel existiert, dann laufen die Schulden auch an, das heißt, wenn Du UHV bekommst, muss er zurückzahlen, wenn tituliert wurde, weil damit seine Leistungsfähigkeit bestätigt ist.
Der statische Titel schreibt einen Betrag fest. Bspw. bis zum vollendeten 6. LJ 200 Euro, bis zum vollendeten 12. LJ 300 und bis zum vollendeten 18. LJ 400 Euro.
Der dynamische Titel schreibt eine Prozentzahl fest, also bspw. 100% und je nach Altersstufe und Anpassungen der Düsseldorfer Tabelle wird der der Tabelle entsprechende Zahlbetrag fällig.
Wenn Du sagen könntest, was er verdient, könnte man relativ einfach berechnen, was das JA titulieren wollen wird. (Jahreseinkommen inkl, Weihnachts-, Urlaubsgeld und Steuererstattungen geteilt durch 12, minus 5% für berufsbedingte Aufwendungen und max 4% für Altersvorsorge)
LG Conny
Bräuchte mal eure Hilfe: Unterhaltstitel!
Das JA muss titulieren, was ihr ihm vorgebt, natürlich unter der Voraussetzung, dass es selbst nicht mehr einspringen muss. Könnte er denn KU in Höhe des UHV zahlen?
Der statische Titel hat den Vorteil, dass Beträge feststehen, auch dass er idR eine Begrenzung auf das 18. LJ beinhaltet.
Darauf solltet ihr meiner Meinung nach achten, denn ab 18 werden die Karten neu gemischt, insbesonders, dass beide Eltern barunterhaltspflichtig werden UND dass das Kind eine erhöhte Mitwirkungspflicht trifft, dass es seine Ausbildung ernsthaft und gewissenhaft verfolgt. (Rumgammeln = kein KU)
Der dynamische Titel wird halt immer von selbst bissi angepasst. Beinhaltet, ohne dass man darauf achtet, keine Befristung, aber die kann man wie gesagt selbst anregen.
Alle 2 Jahre kann so oder so Auskunft beantragt werden über das Einkommen des Pflichtigen.
LG nochmal
Bräuchte mal eure Hilfe: Unterhaltstitel!
Bist du da vielleicht etwas durcheinander gekommen....Ich dachte immer,das beim KU die Schulden nicht mit berücksichtig werden,aber beim EU schon!?
Also er verdient so knapp 1600-1700€ netto!
War nur mit mir verheiratet und wir haben 2 Jungs zusammen...4+6 jahre alt!
Im Moment zahlt er halt die ehebedingten Schulden ab...knapp 450€ im Monat...Wenn er aber KU zahlen muß,kann er halt die Schulden nicht mehr bedienen...
Die beim JA meinten,das er dann halt Inso machen muß...
Wie ist das denn,wenn ich den KU tituliert habe...er aber nicht zahlen kann?...
Kann ich nen Titel bekommen,wenn er nicht zahlen kann?...
Mir wurde auch erzählt,das wenn ich nen Titel habe,und er nicht zahlen kann...und er aber irgendwann mal wieder zahlen kann,das er auch den KU nachzahlen muß,den er bis dahin nachzahlen muß?..Wäre ja ein Ding...wenn ich mir vorstelle er findet 3 Jahre keine Arbeit..und müßte für 3 Jahre KU nachzahlen....kann ich mir irgendwie nicht vorstellen....grübel
VLG
Tanja
Bräuchte mal eure Hilfe: Unterhaltstitel!
Du hast geschrieben:
"Bist du da vielleicht etwas durcheinander gekommen....Ich dachte immer,das beim KU die Schulden nicht mit berücksichtig werden,aber beim EU schon!?"
Conny schrieb:
"Kredite können beim Ehegattenunterhalt, nicht aber beim Kindesunterhalt in Abzug gebracht werden."
Wieso ist sie da durcheinander gekommen?
LG Anni die zum Glück keine Ahnung von sowas hat
Bräuchte mal eure Hilfe: Unterhaltstitel!
VLG
Tanja
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