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Arbeitsrecht - Urlaub

Hallo Mädels,
heute hat mein Mann mit seinem Chef ein Gespräch gehabt. Thema war wie letztes Jahr kurz vor unserem Urlaub unser Jahresurlaub. Wie letztes Jahr will sein Chef, daß Günther den Urlaub verschiebt und die Reise storniert. Wir könnten ja zwei Wochen später Urlaub machen, meint sein Chef. Da liegt aber das Problem, daß ich generell ab der 20. SSW nicht mehr verreisen sollte und vor allem in dem Zeitraum bei mir Untersuchungen in regelmäßigen Zeitabständen zu machen sind. Gott, wir sind so urlaubsreif...vor allem mein Mann.
Wir haben für die zwei Wochen ein haufen Geld bezahlt, und der Urlaub war mit seinem Chef schon seit Dezember abgesprochen. Kann er 10 Tage vor Antritt verlangen, daß wir den Urlaub stornieren? Selbst mit der Reiserücktrittversicherung bleiben wir auf eine Menge Geld sitzen, die sein Chef sicher nicht übernehmen will.
Mann ich koche vor Wut und kann keinen vernünftigen Beitrag verfassen. Mein Mann kommt so oft fertig von der Arbeit heim, weil sein Chef ein solcher Choleriker ist und ehrlich gesagt ich seh es einfach nicht ein, auf den Urlaub zu verzichten. Das ist eh der einzige Urlaub den wir am Stück haben...
Liebe Grüße
Maria
Bisherige Antworten

Arbeitsrecht - Urlaub

Hallo Maria,
bei uns ist es so:
Wenn der Urlaub vom Chef genehmigt ist, d.h. bei uns die Urlaubskarte abgezeichnet ist, kann der Urlaub nur gestrichen bzw. verschoben werden, wenn die gesamten Kosten vom Unternehmen gezahlt werden.
Ich kann mir aber gut vorstellen, daß dies allgemein gültig ist.
LG
Jutta

gerade gefunden

ich hab interessehalber nochmal gegooglet und das hier gefunden:
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Urlaubsplanung, Urlaub - Planung
Grundsätzlich obliegt es dem Arbeitgeber zu entscheiden, wann er dem Arbeitnehmer Urlaub gewährt. Aus diesem Grund können in größeren Firmen auch sog. Werksferien angeordnet werden. Der Arbeitnehmer kann sich keineswegs selbst beurlauben. Tut er dies, "spielt" er mit einer fristlosen Kündigung.
Ist der Arbeitnehmer in einem Betrieb beschäftigt, in dem es keine Werksferien gibt, so hat der Arbeitgeber den Urlaubswunsch des Arbeitnehmers grundsätzlich zu berücksichtigen und hat ihm in der Regel auch nachzukommen. Zwei Ausnahmen gibt es allerdings: Dem Urlaubswunsch können dringende betriebliche Belange entgegenstehen oder der Urlaubswunsch eines anderen Arbeitnehmers, der unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdient. Ersteres ist z.B. der Fall, wenn die besondere Auftragslage es notwendig macht, dass der Arbeitnehmer weiterarbeitet.
Muss der Arbeitnehmer deswegen jedoch eine Urlaubsreise stornieren, so muss der Arbeitgeber die anfallenden Stornierungskosten tragen.
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Allerdings gibt es hier verschiedene Aussagen, einmal muß er nur die Stornokosten des Arbeitnehmers zahlen (d.h. ohne Familie), ein anderes Mal, die Kosten der ganzen Familie.
Ich drück' Euch die Daumen, daß Ihr nicht verschieben müsst.
LG
Jutta

Arbeitsrecht - Urlaub

Hallo liebe Maria,
bitte, bitte entschuldige vielmals dass ich dir nicht zum Geburtstag gratuliert habe. Habe ein richtig schlechtes Gewissen. Also nachträglich die herzlichsten und liebsten Glückwünsche zu deinem Geburtstag. Fühl dich mal lieb gedrückt.
Wir sind ja grad am schaun ob wir Haus baun und das frisst uns fast alle freie Zeit. Dann waren im April und Mai total viele Geburtstage und Familienfeiern, und dann gibts mit einem Familienmitglied noch mega Ärger der uns sehr belastet und viel Zeit kostet.
Aber nun zu dir. Soweit ich weiß muss der Chef von deinem Mann sämtliche Stornokosten und Verluste die ihr habt, wenn ihr den Urlaub verschiebt, tragen. Ausserdem müssen das schon sehr dringende betriebliche Gründe sein.
Kann man sich da nicht beim Arbeitsgericht erkundigen? Oder mal im Internet surfen, ob da was zu finden ist?
Das mit dem Urlaubsreif sein kann ich voll verstehen. Ich rette mich auch nur noch damit dass es nur noch 2 Wochen sind bevor es bei uns los geht. Jippiiie, Südtirol wir kommen! Hoffentlich ist das Wetter schön. ( Und Till brav beim Autofahren.)
Wie gehts dir denn? Hoffe deine Schwangerschaft verläuft soweit ganz gut, freu mich ja so für dich!
GLG Alex

Arbeitsrecht - Urlaub

Hallo Alex,
Deine Glückwünsche sind ganz lieb angenommen.
Es tut mir echt leid, daß ihr solchen Ärger habt noch dazu wo ihr eh viel Zeit für die Hausbauplanung benötigt. Wo wollt ihr denn bauen? Bleibt ihr in Burghausen oder zieht ihr dann in die Umgebung um?
Wir bauen bei uns zu Haus grad um und das ist schon Megastress. Da möcht ich gar nicht dran denken, wie es ist, wenn man direkt ein Haus baut. Günther ist ja schon ein Profi drin - ist ja selber Handwerker und hat vor Jahren am Haus von seinem Vater angebaut.
Liebe Grüße
Maria 15.SSW

Arbeitsrecht - Urlaub

Hallo Maria,
1. der Chef kann den Urlaub nur aus wirklich wichtigen, betriebsbedingten Gründen zurücknehmen
2. der Chef bzw. die Firma ist dann verpflichtet sämtliche, enstandenen Kosten zu übernehmen.
Aber ganz ehrlich.....ich würde den Urlaub auch nicht stornieren. Ihr habt genug Gründe die dagegen sprechen und der Chef weiss schliesslich seit Dezember von diesem Urlaub. Setzt euch da durch.
LG Susanne

Vielen Dank für Eure Antworten

Hallo Mädels,
vielen Dank für Eure Antworten. Es ist fast so wie ich es mir gedacht hab. Nur bei unserem Fall möchte der Chef von meinem Mann die Kosten nicht übernehmen. Jetzt bin ich gespannt was der heutige Tag bringt. Gestern ist er nach dem Gespräch von der Baustelle gegangen und war für meinen Mann wieder mal nicht erreichbar. Letztes Jahr hat er genauso ein Theater vor unserem Urlaub gemacht und als es darum ging, die Kosten für den Urlaub zu übernehmen, ist es dann doch gegangen, daß wir den Urlaub antreten konnten.
Naja, jetzt mach ich mich mal drauf gefasst, daß Günther wieder eine Menge Überstunden bis zum Urlaub machen muß.
Liebe Grüße
Maria
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