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An die Rechtsexperten....

Huhu!

Brauch mal Hilfe. Ist nix Schlimmes - aber mich interessiert, wie das rechtlich zu sehen ist. Folgende Situation: Stoff-Firma bietet im Internet kostenlosen Stoffmusterversand an. Ich hab ein Muster bestellt, wurde auch geliefert mit nem Lieferschein auf dem draufsteht: "Bitte Rücksendung bis zum 28.12.07".

Hääää? Hätte ich gewußt, daß man das Muster wieder retour schicken soll, hätte ich nix angefordert! Ist sowas zulässig? Hab die komplette Hompage durchforstet, es steht aber nirgendwo ein Hinweis drauf.

Wenn ich unfrei schicken würde, wie kann ich dann sichergehen, daß das Ding auch ankommt und die nicht sagen, sie hätten nichts geschickt? Ich glaube Einschreiben geht nicht unfrei, oder?

GLG

Tina

Bisherige Antworten

Au weia - was für ein Deutsch *Ggg*

...also ich hab inzwischen rausbekommen, daß "unfrei" wohl ziemlich dämlich wäre, weil die dann nur Annahme verweigern brauchen und ich dann doppelte Portokosten habe, weil es an mich zurückgeschickt wird und ich ALLES bezahlen muß.

Mich würde mal interessieren, ob der Ausdruck "Muster" automatisch von rechtswegen bedeutet, daß es zurückgeschickt werden MUSS - auch wenn es vorher nicht ausdrücklich erwähnt wird?

Das Blöde ist ja, daß ich den Erhalt quittiert habe beim Postboten - kann also noch nicht einmal behaupten, ich hätte nix gekriegt :-)

GLG

Tina

schick es als Warensendung zurück und kauf da nix *fertsch* lG

schick es als Warensendung zurück und kauf da nix *fertsch* lG

....aber wenn die dann behaupten, sie hätten nichts erhalten, bin ich die Dumme, denn ich hab ja den Empfang des Musters quittiert....

GLG

Tina

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