Huhu!
Brauch mal Hilfe. Ist nix Schlimmes - aber mich interessiert, wie das rechtlich zu sehen ist. Folgende Situation: Stoff-Firma bietet im Internet kostenlosen Stoffmusterversand an. Ich hab ein Muster bestellt, wurde auch geliefert mit nem Lieferschein auf dem draufsteht: "Bitte Rücksendung bis zum 28.12.07".
Hääää? Hätte ich gewußt, daß man das Muster wieder retour schicken soll, hätte ich nix angefordert! Ist sowas zulässig? Hab die komplette Hompage durchforstet, es steht aber nirgendwo ein Hinweis drauf.
Wenn ich unfrei schicken würde, wie kann ich dann sichergehen, daß das Ding auch ankommt und die nicht sagen, sie hätten nichts geschickt? Ich glaube Einschreiben geht nicht unfrei, oder?
GLG
Tina