An die "Anwälte" unter Euch:
Ich habe ein Problem, zu dem ich mal ein paar Ratschläge brauche.
Also, wir haben vor 2,5 Jahren ein Klavier gekauft. Es ist von 1904 und das Werk wurde zwar nicht erneuert aber generalüberholt. Wir haben darauf drei Jahre Garantie bekommen, also noch bis Dezember.
Nach unserem Umzug wollten wir das Klavier stimmen lassen und der Stimmer meinte, dass der Holzboden, in den die Stimmnägel (also die Metallstifte an denen die Saiten befestigt sind) eingeschlagen sind, sich verzogen hat und die Stimmnägel ganz locker sitzen. Deshalb lässt sich das Klavier nicht mehr stimmen. Sobald er die Nägel dreht, drehen sie sich von allein zurück. Er meinte, dass das ein Garantiefall ist und wir sollen das unserem Händler melden.
Das war Ende Juni. Ich habe damals unserem Klavierhändler Bescheid gegeben und er meinte, dass er sich erst mit unserem alten Klavierstimmer in Verbindung setzen, was der dazu sagt. Der hat das Problem mit Sicherheit estätigt, weil er ganz oft zu uns zum Nachstimmen kommen musste.
Dann sind Wochen vergangen, in denen sich der Händler nicht gemeldet hat. Ich habe jetzt seit zwei Wochen wieder versucht, ihn zu erreichen, ich habe nur eine Handynummer von ihm und da war immer nur die Mailbox dran.
Am Freitag hatte ich dann den Geistesblitz, mal anonym anzurufen, also ohne dass die Nummer durchgegeben wird. Und - Überraschung - nach zwei Mal klingeln war er dran. Er meinte, er wäre unterwegs gewesen und hätte es gerade erst abgehört (genau!) und dass er am Samstag den Stimmer trifft und die Sachen dann bespricht.
Bis heute hat er sich nicht wieder gemeldet.
Ich denke, dass ich jetzt besser alles weitere schriftlich erledige, damit ich was "in der Hand habe".
Aber was kann ich überhaupt verlangen? Immerhin steht das Klavier jetzt in Hamburg und der Händler ist in Dresden. Ich dachte an sowas wie: Ich gebe Ihnen zwei Wochen um die Sache zu reparieren, ansonsten beauftrage ich auf Ihre Kosten einen hiesigen Klavierbauer damit.
Darf ich das? Was hab ich in der Sache überhaupt für Rechte?
Es geht übrigens um ca. 500?.
Vielen Dank und LG,
Annekathrin
Habt ihr ne Rechtschutzverscherung?
Ich habe ein Problem, zu dem ich mal ein paar Ratschläge brauche.
Also, wir haben vor 2,5 Jahren ein Klavier gekauft. Es ist von 1904 und das Werk wurde zwar nicht erneuert aber generalüberholt. Wir haben darauf drei Jahre Garantie bekommen, also noch bis Dezember.
Nach unserem Umzug wollten wir das Klavier stimmen lassen und der Stimmer meinte, dass der Holzboden, in den die Stimmnägel (also die Metallstifte an denen die Saiten befestigt sind) eingeschlagen sind, sich verzogen hat und die Stimmnägel ganz locker sitzen. Deshalb lässt sich das Klavier nicht mehr stimmen. Sobald er die Nägel dreht, drehen sie sich von allein zurück. Er meinte, dass das ein Garantiefall ist und wir sollen das unserem Händler melden.
Das war Ende Juni. Ich habe damals unserem Klavierhändler Bescheid gegeben und er meinte, dass er sich erst mit unserem alten Klavierstimmer in Verbindung setzen, was der dazu sagt. Der hat das Problem mit Sicherheit estätigt, weil er ganz oft zu uns zum Nachstimmen kommen musste.
Dann sind Wochen vergangen, in denen sich der Händler nicht gemeldet hat. Ich habe jetzt seit zwei Wochen wieder versucht, ihn zu erreichen, ich habe nur eine Handynummer von ihm und da war immer nur die Mailbox dran.
Am Freitag hatte ich dann den Geistesblitz, mal anonym anzurufen, also ohne dass die Nummer durchgegeben wird. Und - Überraschung - nach zwei Mal klingeln war er dran. Er meinte, er wäre unterwegs gewesen und hätte es gerade erst abgehört (genau!) und dass er am Samstag den Stimmer trifft und die Sachen dann bespricht.
Bis heute hat er sich nicht wieder gemeldet.
Ich denke, dass ich jetzt besser alles weitere schriftlich erledige, damit ich was "in der Hand habe".
Aber was kann ich überhaupt verlangen? Immerhin steht das Klavier jetzt in Hamburg und der Händler ist in Dresden. Ich dachte an sowas wie: Ich gebe Ihnen zwei Wochen um die Sache zu reparieren, ansonsten beauftrage ich auf Ihre Kosten einen hiesigen Klavierbauer damit.
Darf ich das? Was hab ich in der Sache überhaupt für Rechte?
Es geht übrigens um ca. 500?.
Vielen Dank und LG,
Annekathrin
Nee, aber das machen wir als nächstes.
Ich habe ein Problem, zu dem ich mal ein paar Ratschläge brauche.
Also, wir haben vor 2,5 Jahren ein Klavier gekauft. Es ist von 1904 und das Werk wurde zwar nicht erneuert aber generalüberholt. Wir haben darauf drei Jahre Garantie bekommen, also noch bis Dezember.
Nach unserem Umzug wollten wir das Klavier stimmen lassen und der Stimmer meinte, dass der Holzboden, in den die Stimmnägel (also die Metallstifte an denen die Saiten befestigt sind) eingeschlagen sind, sich verzogen hat und die Stimmnägel ganz locker sitzen. Deshalb lässt sich das Klavier nicht mehr stimmen. Sobald er die Nägel dreht, drehen sie sich von allein zurück. Er meinte, dass das ein Garantiefall ist und wir sollen das unserem Händler melden.
Das war Ende Juni. Ich habe damals unserem Klavierhändler Bescheid gegeben und er meinte, dass er sich erst mit unserem alten Klavierstimmer in Verbindung setzen, was der dazu sagt. Der hat das Problem mit Sicherheit estätigt, weil er ganz oft zu uns zum Nachstimmen kommen musste.
Dann sind Wochen vergangen, in denen sich der Händler nicht gemeldet hat. Ich habe jetzt seit zwei Wochen wieder versucht, ihn zu erreichen, ich habe nur eine Handynummer von ihm und da war immer nur die Mailbox dran.
Am Freitag hatte ich dann den Geistesblitz, mal anonym anzurufen, also ohne dass die Nummer durchgegeben wird. Und - Überraschung - nach zwei Mal klingeln war er dran. Er meinte, er wäre unterwegs gewesen und hätte es gerade erst abgehört (genau!) und dass er am Samstag den Stimmer trifft und die Sachen dann bespricht.
Bis heute hat er sich nicht wieder gemeldet.
Ich denke, dass ich jetzt besser alles weitere schriftlich erledige, damit ich was "in der Hand habe".
Aber was kann ich überhaupt verlangen? Immerhin steht das Klavier jetzt in Hamburg und der Händler ist in Dresden. Ich dachte an sowas wie: Ich gebe Ihnen zwei Wochen um die Sache zu reparieren, ansonsten beauftrage ich auf Ihre Kosten einen hiesigen Klavierbauer damit.
Darf ich das? Was hab ich in der Sache überhaupt für Rechte?
Es geht übrigens um ca. 500?.
Vielen Dank und LG,
Annekathrin
Schade ....
Ich würde es mit einem bösen Biref versuchen. Kannst ja gleich noch einen Kostenvoranschlag von einem Klavierbauer mitschicken ;o)
Alles Liebe,
julia
wieso denn nicht????
ich würde den anwalt meines vertrauens einschalten.
lg
connie (die auch keine rs hat)
Re: wieso denn nicht????
-
Einnistungsblutung: Farbe, Zeitpunkt und...
Wenn sich in der Gebärmutterschleimhaut eine befruchtete Eizelle einnistet, findet eine Einnistungsblutung statt. Wann ist sie sichtbar? → Weiterlesen
-
Wann ist der Eisprung? Wichtige Symptome...
Wenn eine Frau ein Baby möchte, ist das Wissen rund um den Eisprung ein zentraler Punkt. → Weiterlesen
-
Bauchumfang in der Schwangerschaft: Wie...
Du bist schwanger? Dann dreht sich jetzt alles um deinen Bauch. Wie groß er wird und was seinen Umfang beeinflusst. → Weiterlesen
-
12. SSW: Jetzt wird dein Baby so richtig...
Das erste Trimester neigt sich dem Ende zu und auch von außen werden nun so langsam körperliche Veränderungen sichtbar! → Weiterlesen
-
5. SSW: Was in dieser Woche passiert
Kann man das Baby in der 5. SSW schon im Ultraschall sehen und welche Anzeichen sind in dieser Woche typisch? → Weiterlesen
-
AU, KU, BPD & Co.: Die Messdaten in der...
Die wichtigsten Werte und worauf es hindeuten kann, wenn sie außerhalb der Norm liegen. → Weiterlesen
-
Schwangerschaftsanzeichen: Daran erkennst...
Übelkeit, Müdigkeit, Ausfluss: Bin ich schwanger? Diese Anzeichen verraten es dir. → Weiterlesen
-
Selbstbefriedigung in der Schwangerschaft:...
Das Wichtigste vorab: Darüber, dass Selbstbefriedigung eine Fehl- oder Frühgeburt auslösen könnte, brauchst du dir bei einer unkomplizierten Schwangerschaft keinen Kopf zu... → Weiterlesen
-
11. SSW: Größe und Entwicklung des Babys in...
Die kritischste Zeit der Schwangerschaft ist nun zu Ende. → Weiterlesen
-
Müdigkeit in der Schwangerschaft: Warum und...
Du spürst eine extreme Müdigkeit, bist schlapp und erschöpft? Das sind typische Beschwerden in der Schwangerschaft. → Weiterlesen