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An die "Anwälte" unter Euch:

Hallo Ihr,
Ich habe ein Problem, zu dem ich mal ein paar Ratschläge brauche.
Also, wir haben vor 2,5 Jahren ein Klavier gekauft. Es ist von 1904 und das Werk wurde zwar nicht erneuert aber generalüberholt. Wir haben darauf drei Jahre Garantie bekommen, also noch bis Dezember.
Nach unserem Umzug wollten wir das Klavier stimmen lassen und der Stimmer meinte, dass der Holzboden, in den die Stimmnägel (also die Metallstifte an denen die Saiten befestigt sind) eingeschlagen sind, sich verzogen hat und die Stimmnägel ganz locker sitzen. Deshalb lässt sich das Klavier nicht mehr stimmen. Sobald er die Nägel dreht, drehen sie sich von allein zurück. Er meinte, dass das ein Garantiefall ist und wir sollen das unserem Händler melden.
Das war Ende Juni. Ich habe damals unserem Klavierhändler Bescheid gegeben und er meinte, dass er sich erst mit unserem alten Klavierstimmer in Verbindung setzen, was der dazu sagt. Der hat das Problem mit Sicherheit estätigt, weil er ganz oft zu uns zum Nachstimmen kommen musste.
Dann sind Wochen vergangen, in denen sich der Händler nicht gemeldet hat. Ich habe jetzt seit zwei Wochen wieder versucht, ihn zu erreichen, ich habe nur eine Handynummer von ihm und da war immer nur die Mailbox dran.
Am Freitag hatte ich dann den Geistesblitz, mal anonym anzurufen, also ohne dass die Nummer durchgegeben wird. Und - Überraschung - nach zwei Mal klingeln war er dran. Er meinte, er wäre unterwegs gewesen und hätte es gerade erst abgehört (genau!) und dass er am Samstag den Stimmer trifft und die Sachen dann bespricht.
Bis heute hat er sich nicht wieder gemeldet.
Ich denke, dass ich jetzt besser alles weitere schriftlich erledige, damit ich was "in der Hand habe".
Aber was kann ich überhaupt verlangen? Immerhin steht das Klavier jetzt in Hamburg und der Händler ist in Dresden. Ich dachte an sowas wie: Ich gebe Ihnen zwei Wochen um die Sache zu reparieren, ansonsten beauftrage ich auf Ihre Kosten einen hiesigen Klavierbauer damit.
Darf ich das? Was hab ich in der Sache überhaupt für Rechte?
Es geht übrigens um ca. 500?.
Vielen Dank und LG,
Annekathrin
Bisherige Antworten

Habt ihr ne Rechtschutzverscherung?

Hallo Ihr,
Ich habe ein Problem, zu dem ich mal ein paar Ratschläge brauche.
Also, wir haben vor 2,5 Jahren ein Klavier gekauft. Es ist von 1904 und das Werk wurde zwar nicht erneuert aber generalüberholt. Wir haben darauf drei Jahre Garantie bekommen, also noch bis Dezember.
Nach unserem Umzug wollten wir das Klavier stimmen lassen und der Stimmer meinte, dass der Holzboden, in den die Stimmnägel (also die Metallstifte an denen die Saiten befestigt sind) eingeschlagen sind, sich verzogen hat und die Stimmnägel ganz locker sitzen. Deshalb lässt sich das Klavier nicht mehr stimmen. Sobald er die Nägel dreht, drehen sie sich von allein zurück. Er meinte, dass das ein Garantiefall ist und wir sollen das unserem Händler melden.
Das war Ende Juni. Ich habe damals unserem Klavierhändler Bescheid gegeben und er meinte, dass er sich erst mit unserem alten Klavierstimmer in Verbindung setzen, was der dazu sagt. Der hat das Problem mit Sicherheit estätigt, weil er ganz oft zu uns zum Nachstimmen kommen musste.
Dann sind Wochen vergangen, in denen sich der Händler nicht gemeldet hat. Ich habe jetzt seit zwei Wochen wieder versucht, ihn zu erreichen, ich habe nur eine Handynummer von ihm und da war immer nur die Mailbox dran.
Am Freitag hatte ich dann den Geistesblitz, mal anonym anzurufen, also ohne dass die Nummer durchgegeben wird. Und - Überraschung - nach zwei Mal klingeln war er dran. Er meinte, er wäre unterwegs gewesen und hätte es gerade erst abgehört (genau!) und dass er am Samstag den Stimmer trifft und die Sachen dann bespricht.
Bis heute hat er sich nicht wieder gemeldet.
Ich denke, dass ich jetzt besser alles weitere schriftlich erledige, damit ich was "in der Hand habe".
Aber was kann ich überhaupt verlangen? Immerhin steht das Klavier jetzt in Hamburg und der Händler ist in Dresden. Ich dachte an sowas wie: Ich gebe Ihnen zwei Wochen um die Sache zu reparieren, ansonsten beauftrage ich auf Ihre Kosten einen hiesigen Klavierbauer damit.
Darf ich das? Was hab ich in der Sache überhaupt für Rechte?
Es geht übrigens um ca. 500?.
Vielen Dank und LG,
Annekathrin

Nee, aber das machen wir als nächstes.

Hallo Ihr,
Ich habe ein Problem, zu dem ich mal ein paar Ratschläge brauche.
Also, wir haben vor 2,5 Jahren ein Klavier gekauft. Es ist von 1904 und das Werk wurde zwar nicht erneuert aber generalüberholt. Wir haben darauf drei Jahre Garantie bekommen, also noch bis Dezember.
Nach unserem Umzug wollten wir das Klavier stimmen lassen und der Stimmer meinte, dass der Holzboden, in den die Stimmnägel (also die Metallstifte an denen die Saiten befestigt sind) eingeschlagen sind, sich verzogen hat und die Stimmnägel ganz locker sitzen. Deshalb lässt sich das Klavier nicht mehr stimmen. Sobald er die Nägel dreht, drehen sie sich von allein zurück. Er meinte, dass das ein Garantiefall ist und wir sollen das unserem Händler melden.
Das war Ende Juni. Ich habe damals unserem Klavierhändler Bescheid gegeben und er meinte, dass er sich erst mit unserem alten Klavierstimmer in Verbindung setzen, was der dazu sagt. Der hat das Problem mit Sicherheit estätigt, weil er ganz oft zu uns zum Nachstimmen kommen musste.
Dann sind Wochen vergangen, in denen sich der Händler nicht gemeldet hat. Ich habe jetzt seit zwei Wochen wieder versucht, ihn zu erreichen, ich habe nur eine Handynummer von ihm und da war immer nur die Mailbox dran.
Am Freitag hatte ich dann den Geistesblitz, mal anonym anzurufen, also ohne dass die Nummer durchgegeben wird. Und - Überraschung - nach zwei Mal klingeln war er dran. Er meinte, er wäre unterwegs gewesen und hätte es gerade erst abgehört (genau!) und dass er am Samstag den Stimmer trifft und die Sachen dann bespricht.
Bis heute hat er sich nicht wieder gemeldet.
Ich denke, dass ich jetzt besser alles weitere schriftlich erledige, damit ich was "in der Hand habe".
Aber was kann ich überhaupt verlangen? Immerhin steht das Klavier jetzt in Hamburg und der Händler ist in Dresden. Ich dachte an sowas wie: Ich gebe Ihnen zwei Wochen um die Sache zu reparieren, ansonsten beauftrage ich auf Ihre Kosten einen hiesigen Klavierbauer damit.
Darf ich das? Was hab ich in der Sache überhaupt für Rechte?
Es geht übrigens um ca. 500?.
Vielen Dank und LG,
Annekathrin

Schade ....

... sonst hätt ich gesagt ab zum Anwalt. Aber ohne lohnt sich das wohl nicht wirklich.
Ich würde es mit einem bösen Biref versuchen. Kannst ja gleich noch einen Kostenvoranschlag von einem Klavierbauer mitschicken ;o)
Alles Liebe,
julia

wieso denn nicht????

der anwalt mißt seine gebühren am streitwert! dass hier wäre unter 100 ?, und da es ein garantiefall ist, bekäme sie auch recht, und das würde bedeuten, dass der händler auch die Ra-kosten zahlen müsste.
ich würde den anwalt meines vertrauens einschalten.
lg
connie (die auch keine rs hat)

Re: wieso denn nicht????

Warum zum Teufel bist Du um diese Uhr schon wach???? LG Nicole *die Anwalts Liebling ist, dank AdvoCard*
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