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An Heike wegen deisen Beitrags zur Erhöhung Kindergeld

Hallo,
haben wie du mal in dem Beitrag geschrieben hast mit dem vorgeschlagen Text an die Kindergeldkasse geschrieben.Natürlich haben die angelehnt Begründung:
Sehr geehrter Herr N,
Ihre Anfrage auf Festsetzung des Kindergeldes in Höhe von jeweils 265,00? je Kind vom 29.03.2007 wird hiermit abgelehnt.
Begründung:
Kindergeld kann lediglich in der gesetzlichen festgesetzen Höhe gezahlt werden.
Nach §66 Abs. 1 EStG beträgt das Kindergeld für erste, zweite und dritte Kind jeweils 154,00? monatlich und für das vierte und jeweils weitere Kind jeweils 179,00?.
In der Rechtsbelehrung steht wir können innerhalb 1 Monats Einspruch einlegen.
Hast du noch die Vorlage zum Einspruch?
Hast du schon probiert?
LG Maggie
Bisherige Antworten

An Heike wegen deisen Beitrags zur Erhöhung Kindergeld

Ja.... hab ich.... aber noch nichts weiteres gehört....

Hier der "Einspruch"....

LG
Bärlesmama

Einspruch gegen Ihren Bescheid vom

Erhöhung des Kindergeldes für

Ihr Zeichen:

Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den o. g. Kindergeldbescheid lege ich Einspruch ein.

Die Höhe des Kindergelds ist für die Existenzsicherung des Kindes, für seine Ausbildung, Betreuung und Erziehung unzureichend. Angemessen sind 265,- Euro. Dieser Betrag entspricht der maximalen steuerlichen Entlastung, wenn das sächliche Existenzminimum eines Kindes freigestellt wäre.
In dieser Frage ist zurzeit eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BFH anhängig unter dem Aktenzeichen III B 176/06. Aus diesem Grund beantrage ich Ruhen des Verfahrens gem. § 363 Abs. 2 AO bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung,

An Heike wegen deisen Beitrags zur Erhöhung Kindergeld

Huhu,
Danke werde das genauso schreiben,Bin gespannt ob´s was bringt!!!Haben zwar wenig Hoffnung aber die stirbt bekanntlich zuletzt!!!!
LG Maggie
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