*wink* - Kündigungfrist Mietwohnung
weiß manchmal eine wie das genau war mit den kündigungsfristen? ich hab da was im hinterkopf ... finde aber nichts dazu ...
also wir haben staffelkündigungsfristen für unsere wohnung und die beträgt mittlerweile 12 monate *hilfe* - ich dachte, da gab's irgendwas, dass das nicht gültig ist und die drei monate trotz anders lautendem mietvertrag gelten.
ich hoffe es weiß eine was - helft ihr mir mal bitte? sonst komme ich ja nie aus der wohnung raus *grml*
lg und guten morgen
katrin
*wink* - Kündigungfrist Mietwohnung
3 monate, egal was im mietvertrag steht
gruss
connie
3 monate, egal was im mietvertrag steht
Die Rechtsprechung ist da soweit ich weiss leider noch nicht eindeutig.
Bei uns war es nämlich so, dass unser Mietvertrag ab 10/2001 lief und uns gesagt wurde, dass wir so grad eben an der Staffel-Frist vorbeigeschrammt sind und diese Klausel in unserem Vertrag ungültig ist.
LG Katrin
*wink* - Kündigungfrist Mietwohnung
Das ist soweit ich weiss die aktuelle Rechtsprechung.
Was mit älteren Verträgen ist, das ist wohl noch nicht eindeutig geklärt.
LG Katrin
*wink* - Kündigungfrist Mietwohnung
unser vertrag war aus 2000 und wir hatten lt. rücksprache mit einem anwalt 3 monate kündigungsfrist.
ich glaube das ist bei allen verträgen für den mieter 3 monate für den vermieter gilt die längere frist.
ruf doch mal einen anwalt an. dann bist du auf der sicherern seite.
lg
leo
*wink* - Kündigungfrist Mietwohnung
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Kuendigung/ka4.htm
Es sind 3 Monate
Neues Mietrecht seit dem 1. September 2001
Und nochmalige Änderung ab 1. Juni 2005 !
Welche Kündigungsfristen gelten für den Mieter nach der neuen gesetzlichen Regelung für Mietverträge, welche vor dem 1.9.2001 abgeschlossen wurden?
Nach der vor dem 1.9.2001 bestehenden gesetzlichen Regelung des §§ 565 BGB konnte der Mieter nach langer Mietdauer das Mietverhältnis, ebenso wie der Vermieter, nur mit den verlängerten Kündigungsfristen um jeweils drei Monate nach 5, 8 und 10 Jahren kündigen.
Nach der Neuregelung des §§ 573c BGB kann der Mieter mit der kurzen Frist zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam (§§ 573c Abs. 4 BGB).
danke :-)
vielen lieben dank an euch!!!
lg katrin
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