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???...wenn ich wieder arbeite und die kleine krank wird...???

Hallo ihr lieben
Ich hab mal eine etwas komische Frage...
Da ich ja bald wieder arbeiten möchte habe ich mir so meine Gedanken gemacht, was ist, wenn meine kleine krank wird.
Man hat ja anspruch, sich aufs Kind "krankschreiben zu lassen". Jetzt kommt mir nur die Frage, ob mein "Mann" auch anspruch darauf hat...
Denn wir sind ja nicht verheiratet.
Vielleicht kennt sich ja jemand von euch aus
LG, Nora
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???...wenn ich wieder arbeite und die kleine krank wird...???

in münchen gibt es zuHausegesundwerden, da kann man anrufen und bekommt für den nächsten Tag eine Betreuung für 5,20 €/h.

Frag doch mal bei Euch beim Stadtjugendamt.

lg, Annette

???...wenn ich wieder arbeite und die kleine krank wird...???

Hallo Nora,
wenn du gesetzlich, also nicht privat krankenversichert bist, dann stehen dir als Mutter 10 Tage pro Jahr zur Pflege deines Kindes zu. Deinem Partner, auch bei unverheirateten Paaren, stehen ebenso 10 Tage pro Jahr zu. Man kann sich auch die Tage des anderen überschreiben lassen, d.h. wenn du deine 10 Tage aufgebraucht hast, könnte dein Mann dir seine Tage übertragen. Dies muß dann aber mit der Krankenkasse abgestimmt werden. Wenn dein Arbeitgeber dir für die Tage, an denen du mit "Kind krank" zu hause bist, keine Lohnfortzahlung gewährt, wird dir dein Lohn von der Krankenkasse erstattet. Dazu mußt du dann die Bescheinigung vom Arzt an die KK schicken. Hoffe, ich konnte ein wenig weiter helfen.
LG Trixi
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