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@suzinha wegen Steuererklärung 2006

Hallo,
wir haben auch 2006 ein Haus gekauft und wir stellen uns auch die Frage was man alles absetzen kann.Wir haben auch nur die Rechnungen vom Baumarkt,haben alles alleine renoviert.Uns sagte man aber dass wenn man nicht von einer Firma hat machen lassen kann man nicht absetzen.Und dies würde nur gelten wenn man nur VERMIETET!!!!Und deswegen renovieren musste.
Und ich habe nicht ganz verstanden wie man den privaten Umzug absetzen kann,ich dachte man kann nur Umzug absetzen wenn es beruflich sein musste!?
Was kann man noch an Kosten absetzen?Abgesehen vom renovieren?Ich meine was alles was man bei Hauskauf investieren musste?
Achja und noch eine Frage,Kiga kann man absetzten?Ich dachte es gilt ab dieses Jahr,also erst 2008 absetzbar?Oder gibts da Sonderregelung?Ich arbeite auf 400? und mein Mann Vollzeit.
LG Maggie
Bisherige Antworten

@suzinha wegen Steuererklärung 2006


Hallo Maggie,

das habe ich im Netz dazu gefunden, leider haben wir auch keinen Kontobeleg, denn wir mussten bar bezahlen und hatten gar keine andere Möglichkeit, aber ich werde nächste Woche mit unserem Finanzamt sprechen.

Themen

[24.07.2006] - Umzüge werden ab sofort bezuschusst

Die Regelung ist zwar gut versteckt in einer Gesetzesbegründung, aber sie ist in der Sache eindeutig: Auch die Kosten eines rein privat verursachten Umzugs können in bestimmtem Umfang von der Steuerlast abgezogen werden. Hintergrund: Das "Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung".

Bislang beteiligt sich das Finanzamt an Umzügen nur, wenn sie beruflich veranlasst sind und deshalb als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Doch seit Anfang des Jahres gibt es auch Geld für rein privat veranlasste Umzüge. Auslöser ist das "Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung".

Dieses ändert unter anderem den § 35a des Einkommensteuergesetzes. In der Gesetzesbegründung – relativ weit hinten im Text versteckt – wird festgelegt, dass zu den haushaltsnahen Dienstleistungen auch "von Umzugsspeditionen durchgeführte Umzüge für Privatpersonen gehören". Das bedeutet, dass Sie von den Kosten des Umzugs 20 %, maximal € 600,-, direkt von der Steuerlast abziehen dürfen. Die € 600,- werden bei Gesamtkosten für einen Umzug von € 3.000,- und mehr erreicht. Bei einem mittelgroßen Haushalt kommen Sie schnell auf diese Summe.

Zur Kontrolle müssen Sie folgende Belege vorlegen:

  • eine Rechnung der Speditionsfirma
  • den Überweisungsbeleg (Kontoauszug), ausdrücklich keine Barquittungen!

Dann weiß ich, dass man die Kinderbetreuungskosten 2/3 absetzen kann und maximal 4000 Euro (?), wichtig ist, dass ihr beide berufstätig seid, ich weiß nicht, wie es bei einem 400 Euro Job ausschaut, ist der während der Kindergartenzeit???

Erfahrungsgemäß habe ich bisher immer sehr nette Auskünfte am Telefon erhalten und auch mal den einen oder anderen Tipp hier von zwei ganz netten Mädels, könnte ich auch noch privat anschreiben.

Zusammen kriegen wir die Steuererklärung bestimmt hin! Sobald ich mehr weiß, melde ich mich!

GLG Suzi

@suzinha wegen Steuererklärung 2006

Hallo Suzi,
danke für deine Auskunft.Hab nochmal eine frage wegen "Umzug" also wir haben keine Spedition zum Umzug genommen,haben uns nur ein LKW geliehen,gilt das dann auch?Zumindest für den LKW?
Klar schaffen wir die Steuererklärung zusammen......wäre doch gelacht.
LG Maggie
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