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@sanimaus1980 - adresse angekommen, lg--->

Überhöhte Miete
Nach § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes darf die Miete nicht unangemessen hoch sein. Unangemessen hoch ist die Miete wenn:
sie mehr als 20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Das mei der Vergleichsmiete ist aber auch so ne Sache. Aber wenn Du den örtlichen Mietspiegel hast. Wieviel Prozent wurde denn dieses Jahr angepasst?
Also 20% könnte er die Kaltmiete erhöhen, wenn ein neuer Mieter einzieht. Ist schon blöd.
Bei einem laufenden Mietvertrag:
Die Mieterhöhung darf bezogen auf einen Zeitraum von 3 Jahren 20% nicht übersteigen (sog.Kappungsgrenze, § 558 Abs.3 BGB).(Bei Modernisierungen gilt etwas anderes, aber Du sagtest ja, dass nichts modernisiert wurde.)
LG Sabine
Bisherige Antworten

ok, dankeschön LG

Überhöhte Miete
Nach § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes darf die Miete nicht unangemessen hoch sein. Unangemessen hoch ist die Miete wenn:
sie mehr als 20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Das mei der Vergleichsmiete ist aber auch so ne Sache. Aber wenn Du den örtlichen Mietspiegel hast. Wieviel Prozent wurde denn dieses Jahr angepasst?
Also 20% könnte er die Kaltmiete erhöhen, wenn ein neuer Mieter einzieht. Ist schon blöd.
Bei einem laufenden Mietvertrag:
Die Mieterhöhung darf bezogen auf einen Zeitraum von 3 Jahren 20% nicht übersteigen (sog.Kappungsgrenze, § 558 Abs.3 BGB).(Bei Modernisierungen gilt etwas anderes, aber Du sagtest ja, dass nichts modernisiert wurde.)
LG Sabine

Hallo Sandra...

hab schon lange nichts mehr von Dir gelesen. (Bin ja auch nicht ao oft hier.)
Studium erfolgreich hinter Dir gelassen?! Was macht Kimberly?
LG Sabine

schreib dir mal ne Mail LG

hab schon lange nichts mehr von Dir gelesen. (Bin ja auch nicht ao oft hier.)
Studium erfolgreich hinter Dir gelassen?! Was macht Kimberly?
LG Sabine
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