Huhu...
übrigens gebe ich ungeliebte Medis immer mit ner Spritze :-) Halt durch *G*
Ich hab da mal ne Frage....ich war ja Freitag auf Beerdigung. Der Exmann meiner Freundin. Die 2 haben 2 Söhne. 16 & 19j. Beide Schüler/Oberstufe.
Jetzt folgendes. Der Schwiegervater hat sie vorhin angerufen und gesagt, es ginge ums Erbe. Offensichtlich benötigt die Bank(?) Bescheid über Erbantritt zw. Auflösung des Girokontos. Wieviel da noch drauf ist, haben sie nicht gesagt. Sparkonten sind wohl nicht existent. Schulden wohl aber auch nicht.
Erben wären ja erst mal wohl die Söhne.
Jetzt hat aber auch die Wohnungsgesellschaft angerufen und nach den Erben gefragt. Denn die sollen dann die Miete bis zum Ende der normalen Kündigungsfrist weiterzahlen...was ICH persönlich echt nen Hammer finde.
Ist das so richtig? MÜSSEN Erben die Miete weiterzahlen? Die Familie hat die Wohnung komplett nach seinem Tot geräumt und renoviert.
Und was nun? Erbe von vornherein ablehnen? Kann man VORHER erfragen, um welches Erbe genau es sich bei der Bank handelt? Wenn zB nur 200€ noch auf dem Konto sind, und das Erbe wird angenommen...dann wären es zwar +200€ aber - 3x350€ Miete?
Wenn die Kinder nun das Erbe antreten, das restl. Geld bekämen, als Schüler aber zahlungsunfähig wären, was dann? Gehts dann an seine Eltern?
Boah...ist das alles blöd.
Vielleicht kanns du ja Licht ins Dunkle bringen?
Wenn ich mir vorstelle mit meiner Oma ist mal was und man müsste dann noch 3 Monate weiter die Miete zahlen....Wer kann denn sowas??
LG,ina