Suchen Menü

@eva/josephina.Brauch auch mal Hilfe b.Mietrecht/Erbrecht

Huhu...

übrigens gebe ich ungeliebte Medis immer mit ner Spritze :-) Halt durch *G*

Ich hab da mal ne Frage....ich war ja Freitag auf Beerdigung. Der Exmann meiner Freundin. Die 2 haben 2 Söhne. 16 & 19j. Beide Schüler/Oberstufe.

Jetzt folgendes. Der Schwiegervater hat sie vorhin angerufen und gesagt, es ginge ums Erbe. Offensichtlich benötigt die Bank(?) Bescheid über Erbantritt zw. Auflösung des Girokontos. Wieviel da noch drauf ist, haben sie nicht gesagt. Sparkonten sind wohl nicht existent. Schulden wohl aber auch nicht.

Erben wären ja erst mal wohl die Söhne.

Jetzt hat aber auch die Wohnungsgesellschaft angerufen und nach den Erben gefragt. Denn die sollen dann die Miete bis zum Ende der normalen Kündigungsfrist weiterzahlen...was ICH persönlich echt nen Hammer finde.

Ist das so richtig? MÜSSEN Erben die Miete weiterzahlen? Die Familie hat die Wohnung komplett nach seinem Tot geräumt und renoviert.

Und was nun? Erbe von vornherein ablehnen? Kann man VORHER erfragen, um welches Erbe genau es sich bei der Bank handelt? Wenn zB nur 200€ noch auf dem Konto sind, und das Erbe wird angenommen...dann wären es zwar +200€ aber - 3x350€ Miete?

Wenn die Kinder nun das Erbe antreten, das restl. Geld bekämen, als Schüler aber zahlungsunfähig wären, was dann? Gehts dann an seine Eltern?

Boah...ist das alles blöd.

Vielleicht kanns du ja Licht ins Dunkle bringen?

Wenn ich mir vorstelle mit meiner Oma ist mal was und man müsste dann noch 3 Monate weiter die Miete zahlen....Wer kann denn sowas??

LG,ina

Bisherige Antworten

@eva/josephina.Brauch auch mal Hilfe b.Mietrecht/Erbrecht

Hallo Ina,
es gibt ein Sonderkündigungsrecht für die Erben, die Frist beträgt aber tatsächlich auch 3 Monate (d.h. Kündigung bis zum 3. Werktag eines Monats wirkt für den Ablauf des übernächsten Monats) - ist daher nur relevant bei Zeitmietverträgen etc.. Das bedeutet tatsächlich, dass die Erben bis zum Ende des Mietverhältnisses (in 3 Monaten) die Miete zahlen müssen. Man kann höchstens einen Versuch starten, mit dem Vermieter das Mietverhältnis vorzeitig aufzuheben (also Aufhebungsvertrag wie z.B. im Arbeitsrecht) - aber wenn der Vermieter jetzt schon daran erinnert, wie lange man noch zahlen muss, hat man da wahrscheinlich keine guten Karten.
Ansonsten hilft im Zweifelsfall wirklich nur, das Erbe gar nicht erst anzunehmen.
GLG Eva
P.S. Ich mach's ja schon mit einer Spritze, aber deshalb kreischt sie nicht leiser :-D

@eva/josephina.Brauch auch mal Hilfe b.Mietrecht/Erbrecht

Danke schön...oh man...das sind Rechtsprechungen....örgs...

hat man denn als Erbe das Recht positives Erbe VOR Erbantritt mitgeteilt zu bekommen? Also zb bei der Bank den tatsächlichen Wert des Erbes vor antreten zu erfragen?

Und ist man tatsächlich bei Ablehnung des Erbes von der weiteren Mietzahlung befreit?

Und wie ist es, wenn die Söhne die ja OHNE jegliches Einkommen sind das Erbe antreten, vielleicht 200 Euro bekommen? Müssen dann die Eltern des Verstorbenen zahlen oder wird ggf sogar die Mietschuld über Jahre aufrecht erhalten bis die Söhne irgendwann eigene Einnahmen haben?

LG,Ina...die Patrick heute nur nen bisken Hustensaft geben musste, den er sogar mochte *G*

@eva/josephina.Brauch auch mal Hilfe b.Mietrecht/Erbrecht

Also, was so einen Auskunftsanspruch bei der Bank o.ä. angeht, muss ich passen. Erbrecht als solches ist leider überhaupt nicht meine Disziplin. Aber sicherlich muss man irgendwo in Erfahrung bringen können, was man denn überhaupt erben würde, denn anders kann ich ja eine Entscheidung gar nicht treffen.
Wenn man nicht erbt (also ablehnt), tritt man ja nicht in den Mietvertrag ein, also schuldet man auch keine Miete. Das ist sicher so.
Und was die Erben ohne Vermögen/Einkommen angeht: Nur die Erben müssen Miete zahlen, also nicht die Eltern, wenn sie nicht erben. Aber kein Geld zu haben, ändert ja erstmal an der Verpflichtung zur Mietzahlung nichts. Automatisch wird aber nichts jahrelang "aufrecht erhalten", irgendwann verjähren Zahlungsansprüche ja auch (solche Forderung nach 3 Jahren). Wenn sich der Vermieter allerdings einen Titel verschafft (durch ein Gerichtsurteil z.B.), könnte er daraus noch "ewig" vollstrecken. Ich tendiere immer noch dazu, dass man versuchen sollte, sich mit dem Vermieter zu einigen (für den Fall, dass man erbt). Wurde eventuell eine Kaution gezahlt, auf deren Rückzahlung man verzichten könnte unter der Bedingung, dass der Vermieter mit einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags einverstanden ist?
GLG Eva, deren Sohn witzigerweise wahrscheinlich die ganze Pulle AB auf ex trinken würde, wenn er dürfte - nur seine Schwester sieht das anders... ;-)

Lieben Dank,Eva,ich geb`s mal weiter. Und...gute Besserung d. Maus ;O) Halt durch *G*

@eva/josephina.Brauch auch mal Hilfe b.Mietrecht/Erbrecht

Huhu Ina!

Also eigentlich ist die Frau ja die Erbin. Sie hat ja beim Amtsgericht den Erbschein geholt und damit muss sie zur Bank und zu den Behörden. Und warum weiß sie nicht was auf dem Girokonto drauf ist? Also so generell als Frau!? Sie muss doch wissen was da noch an Geld ist!

LG Petti

Weil es seit Jahren die Ex-Frau ist...LG,Ina

Meistgelesen auf 9monate.de
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen