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@die Bad (und sonstiges) Renovierer

Hallo,
hier ein Steuertipp für alle, die renovieren lassen oder sonstwie Handwerker beauftragen:
Man kann von vielen Handwerkerdienstleistungen 20% vom Leistungsanteil von der Steuer abziehen, bis zu einer Höchstgrenze von 3.000 EUR (man kann dann also 600 EUR abziehen).
LG Katrin, die das für 2005 schon ausgenutzt hat
Bisherige Antworten

Das sagt mein WISO-Sparbuch-Newsletter noch dazu (gerade eben bekommen):

Die Tätigkeit von Tapezierer, Hausmeister, Gärtner, Reinigungs- oder Pflegedienst ist beim Finanzamt bereits seit 2003 als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar, indem 20 Prozent der in Rechnung gestellten Arbeitsleistung und maximal 600 Euro pro Jahr geltend gemacht werden können. Seit diesem Jahr sind weitere 600 Euro für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen absetzbar. Jetzt hat die Finanzverwaltung ein Anwendungsschreiben veröffentlicht, das für Hausbesitzer und Mieter eine Reihe positiver neuer Aspekte bringt.
- Bislang konnten Eigentümergemeinschaften haushaltsnahe Dienstleistungen etwa für Hausreinigung, Gartenpflege oder Reparaturen an Dach und Treppenhaus steuerlich nicht absetzen. Diese Sichtweise entfällt nun, sogar in allen noch offenen Steuerfällen seit 2003. Notwendig hierzu ist lediglich eine separate Kostenaufteilung, etwa über durch den Verwalter oder über die Jahresabrechnung.
- Darüber hinaus gewährt der Fiskus noch einen weiteren Vorteil bei den haushaltsnahen Dienstleistungen. Denn die Steuerermäßigung von 600 Euro seit 2003 und 1.200 Euro ab dem laufenden Jahr gibt es auch, wenn sich der Haushalt in einem Heim befindet. Absetzbar sind dann etwa die Reinigung des Appartements sowie Pflege- oder Handwerkerleistungen.
- Unter die Förderung fallen jetzt auch private Umzugskosten. Stellt die Spedition den Transport von Mobiliar in Rechnung, können hiervon bis zu 600 Euro Steuer mindernd abgesetzt werden. Auch diese Neuregelung gilt für alle noch offenen Fälle seit 2003.
- Präzisiert wird auch, was unter die ab 2006 zusätzlich begünstigten Handwerkerleistungen fällt. Hierzu zählen sogar die Reparatur und Wartung von Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher oder PC sowie die Gebühr für den Schornsteinfeger.
Begünstigte Aufwendungen sind grundsätzlich nur reine Handwerkerleistungen plus die in Rechnung gestellten Maschinen- und Fahrtkosten. Außen vor bleiben Material und gelieferte Waren wie etwa Fliesen, Tapeten oder Farbe. Der Arbeitsanteil muss grundsätzlich in der Rechnung gesondert ausgewiesen sein. Als Nachweis verlangt der Fiskus die Vorlage von Rechnung und unbarem Zahlungsbeleg.

Wenn das mit den Umzugskosten geklärt wäre, wäre es ja suuuper...

Hallo Anja,
wow, wenn das mit den Umzugskosten jetzt tatsächlich noch rückwirkend gemacht wird, dann darf ich 300 EUR erwarten.... ich hatte nämlich für 2005 Umzugskosten geltend gemacht, und das "schwebt" noch, da es bisher nicht entschieden war. Das wäre ja klasse hoch 3!
Muß gleich mal gucken, ob ich das Schreiben der Finanzverwaltung finde, vielen Dank für den Wiso-Newsletter!
Das mit den Eigentümergemeinschaften ist ärgerlich, wenn ich das gewußt hätte, hätte ich diese Kosten auch eingereicht, solange wir noch im Haus gewohnt haben. Schaaaaaaade.
Viiiiieeeeeeelen Dank und LG, Katrin

@die Bad (und sonstiges) Renovierer

Hallo Katrin,
das ist schonmal gut zu wissen!!! Beim Bad werden wir zwar das meiste in Eigenleistung unter der Regie eines befreundeten Fliesenlegers machen, aber uns steht auch noch eine komplette Balkonsanierung (ich wünschte wir hätten einen kleineren) und ne neue Küche ins Haus. Da können wir das sicher mal anwenden.
Vielen Dank.
GlG Andrea

@die Bad (und sonstiges) Renovierer

Hallo Andrea,
das sind echt so Sachen, die einem sonst keiner sagt, ich hatte das mit den haushaltsnahen Dienstleistungen auch eher durch Zufall erfahren. Und dann muß man noch den Handwerkern hinterherrennen, damit sie die Rechnungen getrennt nach Material und Dienstleistung ausstellen... (obwohl man es ihnen vorher gesagt hat *grmbl*)
Uh, da habt Ihr aber auch einiges an Ausgaben auf Euch zukommen in nächster Zeit.
LG Katrin

@die Bad (und sonstiges) Renovierer

Hallo Katrin,
ja, wem sagst du das. Das sind halt die Nachteile, wen man eine gebrauchte Immobilie kauft. Hier ist nunmal alles 20 Jahre alt (bis auf das Obergeschoss, das wurde erst vor 14 Jahren ausgebaut). Als wir das Haus gekauft haben haben wir vor dem Einzug ALLE Tapeten und fast alle Böden erneuert. Im nächsten Jahr haben wir dann das Holz am Balkon neu gemacht, die gesamte Fassade, die Fenster und die Holzverkleidung am Giebel neu gestrichen, mittlerweile auch schon den Brenner und die Elektronik der Heizung erneuert usw. Der Heizkessel wird wohl auch demnächst kaputt gehen usw. Aber am dringendsten ist halt das Bad. Alles andere wird nach und nach gemacht.
Wir hatten echt Glück, dass das Haus von außen so marode aussah als wir es gekauft haben. Viele Leute sind sofort wieder umgekehrt ohne es sich überhaupt näher anzuschauen. Ansonsten hätten wir uns das selbst hier oben gar nicht leisten können. Du kennst ja die Preise im Großraum Stuttgart;-). Und wir wollten unbedingt einen großen Garten. Ein Grundstück unter 5 oder 6 Ar wäre für uns nie in Frage gekommen. Dafür müssen wir jetzt halt bei der Renovierung ziemlich in die Tasche greifen;-).
Liebe Güße von Andrea
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