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@betalife und andere Steuerexpertinnen ;-)

Huhu,
kurze Frage, ich habe mein Gewerbe zum 30.09. abgemeldet, muss ich jetzt innerhalb von 30 Tagen unaufgefordert meine Umsatzsteuererklärung abgeben? Ich meine mich da zu erinnern....... *keinelustdazuhab*
LG
Anja
Bisherige Antworten

*malneugierigeinmisch*

Huhu Anja!
Huch - was für ein Gewerbe hattest Du denn??? Kann mich gar nicht erinnern, daß Du mal was erwähnt hast. Wenn das zu neugierig ist, einfach ignorieren ;-)
Neugierige Grüße
Tina

Nö nö

Huhu,
ist nicht zu neugierig und auch kein Geheimnis, es lief halt seit 10 Jahren immer so nebenher. 1996 habe ich es angemeldet, mein damaliger Freund war ja selbständig und ich habe ihm ein bisschen geholfen, war auch ganz schön, die ersten Jahre die Verluste von der Steuer abzusetzen *gg* Ich hatte zunächst einen Presedienst und habe für ihn bzw. für einen Kunden Texte geschrieben.
Dann bin ich zu Ex gezogen, der ja auch zwei Nebengewerbe hat, Buchführungsservice und Lohnsteuerhilfeverein, dort habe ich dann auch wieder bisschen geholfen im Bereich Buchführungen. Als ich 2004 weggezogen bin, wollte ich es abmelden, aber dann kam meine Freundin mit dem Angebot, nebenberuflich ein paar Stunden für die Marktforschung zu arbeiten, also habe ich mein Gewerbe nur umgemeldet als Büroorganisation und betriebswirtschlaftliche Beratung aller Art sozusagen *gg*
Aber nun, mit meinem festen Job und Kind, schaffe ich nix mehr nebenbei, habe auch keinen Nerv mehr dazu, dshalb habe ich es jetzt abgemeldet.
LG
Anja

Aha! Vielen Dank für die Aufklärung und LG

Keine Ursache ;-))))) LG

Re: @betalife und andere Steuerexpertinnen ;-)

Hallo Anja,
da Du den Betrieb aufgibst, endet der Besteuerungszeitraum nicht mit dem Kalenderjahr, sondern mit dem Ende des Gewerbebetriebes.
Die 30 Tage-Regelung ist mir nicht bekannt (hab auch gerade geguckt und nix gefunden). Außer, dass Du nach dem Kalenderjahr 5 Monate Zeit hast und bei Dir eben das Ende des Gewerbebetriebes an Stelle des Kalenderjahres tritt. Also würde ich jetzt mal kühn behaupten, bis 28.2.07 müßte sie da sein. (mal sehen was Betalife sagt)
Bevor es aber Mecker gibt, kriegste eh erst mal ne freundliche Erinnerung. Jedenfalls bei mir aufm Amt wäre das so *lol*
GLG Conny

Re: @betalife und andere Steuerexpertinnen ;-)

Nein musst du nicht - das Gewerbeamt meldet dem FA erstmal das du dein Gewerbe nicht mehr ausübst und dann bekommst du vom FA einen Fragebogen und die Formulare für die UST 2006 - da steht dann auch die Frist drin bis wann du abgeben musst.
Keine Panik - das dauert auch alles ein bissel - weil das Gewerbeamt ja erst melden muss.
LG anja
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