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@Phinja wg. der BK-Abrechnung

Huhu Anja,
so, nun aber...
Grundsteuer: Da es eine Teilungserklärung gibt, wohnst Du vermutlich in einer vermieteten Eigentumswohnung. In dem Fall gibt es tatsächlich vom Finanzamt für jede Wohnung einen separaten Grundsteuerbescheid, die Grundsteuern werden also nicht umgelegt. Man kann vielleicht so weit gehen zu sagen, dass der Bescheid der Abrechnung gleich beigelegt werden muss, da man ja sonst seinen Grundsteueranteil nicht nachvollziehen kann, jedenfalls hast Du aber ein Recht, den Bescheid einzusehen.
Müllabfuhr: Was den Umlageschlüssel angeht, hast Du hier eher schlechte Karten (es sei denn, in Deinem Mietvertrag wurde eine Personenumlage vereinbart). Die Umlage nach Wohnfläche ist der gesetzliche(!) Umlageschlüssel für den Fall, dass nichts Anderes vereinbart wurde (§ 556 a BGB). Das Argument hat Dein Vermieter natürlich immer auf seiner Seite. Die meisten Vermieter haben sowieso was gegen die Personenumlage, denn die ist ganz schön schwierig (das Haus bleibt ja im Abrechnungszeitraum nicht immer gleich belegt). Da kannst Du wohl nur bitteln und betteln und vorrechnen, wie schlecht dieser Schlüssel für Dich ist.
Kabelgebühren: Hier ist es meiner Meinung nach ein bisschen anders. Wenn ein Umlageschlüssel einer unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt, ist dieser der qm-Umlage vorzuziehen (gleiche Vorschrift wie oben ;-)). Die meisten Kabelbetreiber machen Rechnungen, aus denen sich auch die Beträge je WE ergeben. Also kann und muss man der betreffenden WE auch den jeweiligen Betrag zuordnen. Was in der Teilungserklärung festgelegt wurde oder später auf irgendwelchen Eigentümerversammlungen beschlossen wird, muss Dich als Mieterin gar nicht jucken, das ist ja alles in erster Linie bindend für die Eigentümer.
Ich hoffe, Du kannst damit was anfangen?! ;-)
GLG Eva
Bisherige Antworten

Dank Dir!!!!!!!!

Huhu,

ja, das hilft mir, soweiß ich schon mal, dass ich wegen der Müllgebühren wenig Chancen habe und wegen des Kabelfernsehens ganz gute ;-) Frage noch: für den Wirtschaftsplan 2007 haben sie tatsächlich die Kabelgebühren auf die Anzahl der Wohnungen verteilt, aber für die Abrechung 2006 noch nach qm. Kann ich dagegen Einspruch einlegen bei meiner Vermieterin mit so'nem hübschen Text, wie Du ihn oben geschrieben hast? Du meinst den Passus in 556a, oder? "Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt." Und ich habe ja auch nur einen Kabelanschlluss in der Wohnung, so, wie die anderen 5 Parteien auch, oder? Macht immerhin 50,- € aus.

Toll, dass Du da so kompetent bist, hat mir letztes Jahr auch über 100 € Ersparnis gebracht ;-))

LG
Anja

*hihi*

Wäre ja schlimm, wenn ich gänzlich inkompetent wäre, schließlich kriege ich im wahren Leben Geld für meine "Vorträge" *lach*
Ja, genau, DEN Passus meine ich. Da würde ich auf jeden Fall nochmal nachhaken. Eventuell würde ich mich sogar trauen, die Nachzahlung um den Differenzbetrag zu kürzen, falls die sich für 2006 nicht zu einer Korrektur bereit erklären.
Zeig's Ihnen! :-)
GLG Eva
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