@ Phinja ,wegen des ASR
sag mal dein Ex hat doch auf das Sorgerecht "verzichtet".
Wie lief das ab?
Musstest du das alleinige bei gericht beantragen und er hat dem nur zugestimmt, ein richter hat abgesegnet?... wenn ja,wie lange dauerte es?
oder reichte es ,wenn er über notar verzichtet und das ist dann rechtens?
Lg chazy
@ Phinja ,wegen des ASR
Huhu,
ich melde mich heute abend von daheim aus, okay? Notar brauchste keinen dafür!
LG
Anja
ja bitte ! LG chazy
@ Chazy
Huhu,
so, jetzt......... ich hoffe, es geht um das Sorgerecht Eurer Großen und nicht um was anderes..... hatte da letztens was gelesen, was mir nicht so gefiel :-( Na, das nur am Rande.
Vorab: Zuständig ist immer das Familiengericht, das ein Sorgerecht per Beschluss übertragen kann. Wenn ein Sorgeberechtigter nicht freiwillig das SR abgibt, stehen die Chancen i.d.R. ganz schlecht, das ASR zu bekommen, da muss der andere schon ein Verbrechen begangen und dabei sein Kind mitgenommen haben, Verbrechen allein reicht auch nicht. So in der Art.
Bei freiwilliger Abgabe ist das relativ easy. Wir hatten einen gemeinsamen Antrag beim zuständigen Fanmiliengericht gestellt. Zuständig ist das Gericht, wo das Kind gemeldet ist. Ich kopiere Dir unten noch mal den Text in die Mail. Das Ganze habe ich in dreifacher Ausfertigung, jedes orginal von beiden Parteien unterschrieben, ans Gericht geschickt, zusammen mit einer Kopie beider Personalausweise zur Legitimation, weiterhin Kopie der Geburtsurkunde und des Sorgerechtsbeschlusses, sofern vorhanden, wenn man nicht verheiratet war (Alternativ evtl. das Scheidungsurteil o.ä., wo das Sorgerecht geregelt ist). Dann kam noch eine Einladung zum Jugendamt, die wollten von uns beiden wissen, warum wir meinen, dass die Übertragung besser wäre. Da muss man dann halt was begründen, bei und war es die Entfernung, weil ER sich nicht so kümmern kann und ich die relevanten Dinge eh besser beurteilen kann. Umgangsrecht ist aber vom ASR nicht betroffen.
Dann kam der Gerichtsbeschluss, sang- und klanglos, ohne, dass wir erscheinen mussten. Kostet normalerweise etwa 30,- € oder so, weil der Streitwert nicht hoch ist, bei mir haben sie sogar auf Erhebung von Gebühren verzichtet.
So, und hier gleich der Text von dem Antrag.
LG
Anja
Absender Sorgeberechtigter 1 Absender Sorgeberechtigter 2
Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts
Wir, Sorgeberechtigter 1, geb. blablabla, sowie Sorgeberechtigter 2, geb. blablabla, sind uns einig, dass die elterliche Sorge für unser gemeinsames Kind Name Vorname, geb. blablabla, allein auf Sorgeberechtigte 1 übertragen werden soll. Wir haben einvernehmlich beschlossen, dass es zum Wohle des Kindes am besten ist, wenn die Mutter die elterliche Sorge allein erhält.
Ich, Sorgeberechtigter 2, bin darüber hinaus noch damit einverstanden, dass im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens ohne mein persönliches Erscheinen im o.g. Sinne entschieden werden kann.
Ort 1, den _________ 2007 Ort 2, den _________ 2006
@ Chazy
vielen lieben dank,
ja es geht um die große.
ihre mutter will,um es perfekt für sie zu machen , ganz auf das sorgerecht verzichten.
sie möchte endlich ihre ruhe haben und "nichts mehr mit der sache zu tun haben".
Dass sie dabei vom lebensabschnittspartner gedrängt wird, muss man nicht weiter erwähnen.
Nun ist zumindest offensichtlich,dass ohne "gerichtsbeschluss" nichts abgegeben werden kann.
da wir 400 km entfernung haben,geh ich davon aus,dass jeder zu seinem JA vor ort muss?
aber der anhang ist erstmal eine orientierung wert,ihre mutter wollte zum anwalt, aber da sie mit uns nicht reden darf (vom freund aus) wissen wir nicht,wie es dort gelaufen ist und müssen das anwaltsschreiben abwarten
lg chazy
@ Chazy
Huhu,
Ex ist ja auch 200 km weg, er hat nur mit dem JA hier vor Ort telefoniert und musste nicht persönlich erscheinen. Kann aber auch sein, dass sie zum JA an ihrem Ort muss.
Ich würde, wenn nicht bald ein Anwaltsschreiben da ist (was will die mit einem Anwalt?) einfach mal einen Brief schreiben, wo man erklärt, wie das ganze Prozedere abläuft, und die drei Kopien gleich mitsendet. Am besten mit frankiertem Rückumschlag, damit es ihr auch ganz leicht fällt, das Ganze zurückzuschicken.
Halt mich mal auf dem Laufenden in der Sache, ja?
LG
Anja
@ Chazy
anwalt wollte sie hin zur berechnung des unterhalts.
und dann wollt sie gleich ein schreiben wegen sorgerecht aufsetzen.
läuft aber wohl doch anders (mit gericht und antrag und so).
wir haben nicht mal ne geburtsurkunde(zwecks kindergeldantrag und ortszuschlag) und bevor die große nicht bei uns ist,können wir nichts beantragen , also auch kein ASR(nicht dass die mutter plötzlich deswegen ein rückzieher macht-zu zutrauen wäre alles,wieso auch immer).
im übrigen läuft der umzug so ab
- mutter mit freund nicht da
- kind mit möbel und kartons im hausflur abgestellt
- kind wird von uns abgeholt,niemand ist zum antreffen da.
damit seine ex auch ja nich mit ihm in verbindung kommt(ihr typ is krankhaft eifersüchtig)
da musst du NICHTS zu sagen.. wir schütteln nur noch mit dem kopf
lg chazy
@ Chazy
anwalt wollte sie hin zur berechnung des unterhalts.
und dann wollt sie gleich ein schreiben wegen sorgerecht aufsetzen.
läuft aber wohl doch anders (mit gericht und antrag und so).
wir haben nicht mal ne geburtsurkunde(zwecks kindergeldantrag und ortszuschlag) und bevor die große nicht bei uns ist,können wir nichts beantragen , also auch kein ASR(nicht dass die mutter plötzlich deswegen ein rückzieher macht-zu zutrauen wäre alles,wieso auch immer).
im übrigen läuft der umzug so ab
- mutter mit freund nicht da
- kind mit möbel und kartons im hausflur abgestellt
- kind wird von uns abgeholt,niemand ist zum antreffen da.
damit seine ex auch ja nich mit ihm in verbindung kommt(ihr typ is krankhaft eifersüchtig)
da musst du NICHTS zu sagen.. wir schütteln nur noch mit dem kopf
lg chazy
Da kann man auch nur noch mit dem Kopf schütteln
Huhu,
sag' mal, wie krank sind die denn? Kein Wunder, dass es dem Mädel psychisch nicht gut geht, das arme Ding, hoffentlich wird für sie alles in Zukunft besser, dass sie Chancen hat, das irgendwann mal zu verarbeiten.
Was will die Ex denn für einen Unterhalt ausrechnen lassen, wohl den, den sie für ihr Kind zu zahlen hat, oder?????? Muss sie doch nicht machen, na, wenn sie die Kohle für den Anwalt über hat. Wenn die Große bei Euch lebt, offiziell, dann muss sie Euch die Geburtsurkunde rausrücken, notfalls per Anwalt, nützt ja nix.
Hoffe, Ihr kriegt das alles hin, klingt noch nach 'nem Haufen Ärger irgendwie :-((( Seht zu, dass Eure Beziehung deswegen keinen Knacks kriegt, das isses doch nicht wert!
LG
Anja
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