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@Petti.... der AG "muß" Dich in TZ einstellen, wenn er

Hallo,
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn:
- mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU)
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de
Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt.

Das hab ich auch nem Rechtsforum in dem ich auch immer verkehre (rund-ums-baby.de)

Ansonsten soll er Dir betriebsbedingt kündigen, sodaß Du nicht gesperrt wirst....
Mein Ex-AG hat mir von sich aus eine Abfindung angeboten...
Viel Glück

Bärlesmama

Bisherige Antworten

@Petti.... der AG "muß" Dich in TZ einstellen, wenn er

Huhu!
Danke für die ganzen Infos erst mal-echt lieb von dir :ROSE:
Allerdings arbeite ich in einer Apotheke und da kommts garde mal auf 10 Mitarbeiter-Putzfrau eingerechnet ;-)
Tja und ne Abfindung werd ich da wohl auch kaum bekommen!!
So ist das wenn man nicht in einem Großbetrieb arbeitet!
Im Moment hänge ich voll im luftleeren Raum...überlege ob ich Simon überhaupt in den Kiga gebe dieses Jahr oder ob ich mich überhaupt in einer anderen Apotheke bewerben soll/will...
Na mal sehn!
GLG Petti
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