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@ Josella und andere Elternzeitprofis .....

Hallo zusammen,
ich habe heute mal eine frage für jemand anderes ;o)
und zwar geht es im Patriks Cousine bzw um ihre Elternzeit.
Sie wollte wissen, wie lange ich beantragt habe und war SEHR verwirrt, dass ich lauras 3. Jahr hintenangehängt habe.
Ihr wurde gesagt, dass das Dritte Jahr von ihrer Tochter (*Mai 03) verfallen wäre, weil ihr Sohn (*Jan 05) geboren wäre und sie somit das dritte jahr ja schon in der neuen Elternzeit wäre......
Ich weiss, die Übertrageung des dritten jahres geht nur mit zustimmung des AG, aber muss der nicht zustimmen, wenn sie das dritte jahr DIREKT hinter die Elternzeit des Sohnes anhängt?? Wie läuft das??
Kann der AG (Krankenhaus mit krichlichem Träger) ihr tatsächlich dieses eine Jahr komplett verweigern???? Wenn nein, könnt ihr mir Texte nennen?? das bundeserzihungsgesetz hab ich als Text da, kapier es aber nicht *lol*
PERSONALER VOR ;O)
Alles Liebe,
Julia
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@ Josella und andere Elternzeitprofis .....

Soweit ich weiß kann die Zeit nur angehängt werden, wenn sie sozusagen aufgespart wurde, wenn du also zunächst nur 2 Jahre beantragt hattest. Ich lasse mich aber gerne berichtigen.

Viele Grüße,

Christine

@ Josella und andere Elternzeitprofis .....

Hallo Julia,
soweit ich weiß hat sie Anspruch auf das 3. Jahr.
Wenn du mir deine E-Mail-Adresse schickst, kann ich dir das weiterleiten, was ich von meiner Personalerin bekommen habe.
LG Marion

@ Josella und andere Elternzeitprofis .....

@ Josella und andere Elternzeitprofis .....

hi julia,
eigentlich hat man elternzeit von drei jahren - also bis zum dritten lebensjahr des kindes. ein jahr davon KANN man übertragen auf irgendein jahr bis das kind 8 jahre ist, ABER dazu muss der arbeitgeber zustimmen, tut er das nicht, endet die elternzeit mit vollendung des dritten lebensjahres und der rest verfällt.
zumindest weiß ich das so und bei uns wird das auch so gehandhabt.
schick dir mal eine broschüre da sind auch bsp. drin.
lg katrin

@ Josella und andere Elternzeitprofis .....

Hallo Julia,
wenn sie direkt die gesamten 3 Jahre EZ beantragt hat, dann hat sie das Jahr leider verschenkt........
Eine vorzeitige Beendigung der EZ wegen erneuter Mutterschaft sieht das Gesetz leider nicht vor (ist aber durchaus möglich, wenn Du einen himmlischen AG hast ;-))
Ansonsten sähe ein mögliches Modell so aus: Elternzeit für Kind 1 bis zum xx.05.05, Elternzeit für Kind 2 bis xx.01.07 und Verschiebung des 3. Jahres für Kind 1 im Anschluss an die EZ für Kind 2 beantragen.
Min. 8 Wochen vor Ablauf der EZ Kind 2 tatsächlich die verschobene EZ Kind 1 und die Verschiebung des 3. Jahres Kind 2 beantragen.....
Grüße aus dem Personalrat,
Heidi
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