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@Jeanette - Sag mal, ...

musst Du bei Deiner jetzigen Arbeit noch Gebühren ausrechnen oder stehst Du da inzwischen drüber?! ;-)
Das ist ja FURCHTBAR! (Du weißt ja, dass die meisten Juristen ohne kompetente Hilfe arm wären wie die Kirchenmäuse, weil sie keine einzige Kostennote selbst erstellen könnten *g*.) Ich hab mich hier gerade mit den Gebühren des gegnerischen Anwalts in einem Mahnbescheid so dermaßen verfranst, dass ich allen Ernstes in einer Kanzlei anrufen und mich dort von einer Sekretärin beraten lassen musste. Und die denkt jetzt wahrscheinlich, ich bin vollbekloppt - hihi, wie peinlich... ;-)
Wenn Du Dich also noch auskennst, würde ich dann demnächst in so einem Fall gerne Deine Hilfe in Anspruch nehmen *lächel*. Ich muss mich ja hier nicht permanent bloßstellen ;-).
GLG Eva
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Sorry da muss ich Dich enttäuschen...

Hi, vor 8 Jahren hätte ich Dir das alles im Schlaf herbeten können, aber jetzt hat sich ja so einiges auch geändert und ich hab nichts mehr mit Mandanten und Gebührenrechnungen zu tun. Wenn Du aber mal was brauchst, ne Freundin von mir ist nach wie vor in einer Anwaltskanzlei, also da kann ich immer nachfragen.

In der Juristenausbildung ist es nach wie vor ein Manko, dass die Juristen selbst das Gebührenrecht so gut wie gar nicht kennen. In keinem RA-Büro, in dem ich gearbeitet habe, kannte sich ein Anwalt gut damit aus. Manche meinten, sich damit auszukennen, aber... LG Jeanette

Sorry da muss ich Dich enttäuschen...

Huhu,
ich kann mich auch nicht erinnern, dass in meiner Ausbildung irgendwann mal die Gebühren ne ernsthafte Rolle gespielt haben -->???
Vorhin war nur etwas doof. Der gegnerische Anwalt hatte definitiv im Mahnbescheid zu hohe außergerichtliche Kosten gefordert (als Nebenforderung). Das wollte ich ihm vorhalten. Ist nur ein bisschen schlecht, wenn man dann selbst nicht weiß, welches die korrekten Gebühren sind *ggg*. Vielleicht jhatte der auch selbst gerechnet?! *ggg*
GLG Eva

Sorry da muss ich Dich enttäuschen...

Stimmt, dass ist dann doof. Aber oft wird probiert, auch früher schon, außergerichtliche Kosten in immenser Höhe abzurechnen. Wenn jemand nicht drauf achtet, keinen Widerspruch einlegt, gehts ja durch und kann mit vollstreckt werden am Ende.

Juristen haben, soweit ich weiß, nicht so viel mit Gebühren während des Studiums zu tun. Da ja die meisten der Jurastudenten doch Anwalt werden, ist das eigentlich ziemlich bescheuert, sichert aber den RA-Fachangestellten auch ihren Platz:-) Wir hatten das während der kompletten Ausbildung und als ich dann später noch den Rechtsfachwirt weitergemacht habe, dann auch nochmal. Aber mittlerweile ist ziemlich viel in Vergessenheit geraten und gerade in der letzten Zeit gab es ziemlich viele Veränderungen und Neuerungen. Aber falls Du mal etwas brauchst, schick mir ne mail und ich schließe mich mit einer Freundin kurz. Für sie übersetze ich ab und zu auch mal was, also mach Dir deshalb keine Gedanken. Ich sehe zu, dass ich Deine mail noch heute beantworte, aber ich bin heute irgendwie matschig, keine Ahnung, ob's das Wetter ist, aber ich bin sooooooooooooooo müde und heute morgen war mir ätzend schwindlig. Ich nehme mal an, dieses von kalt auf heiß macht mich ein bisschen alle. LG Jeanette

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