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KIWU und Arztuntersuchungen / Medikamente

Liebes Gynäkologen-Team,
ich versuche seit einem knappem Jahr erfolglos schwanger zu werden. Was mich momentan am meisten belastet, ist das Gefühl, deshalb meine eigene Gesundheit vernachlässigen zu müssen. Wenn ich den behandelnden Ärzten (z.B. Orthopäde, Zahnarzt) vom Kinderwunsch erzähle, sind sie fast beleidigt und schicken mich weg ohne Röntgen, Spritzen, Tabletten etc. Und das, obwohl es vor Erwähnung des Kinderwunsches noch super wichtig war, alles zu untersuchen und behandeln.
In dieser Situation kann ich ja noch Jahre bleiben und ich will und kann nicht meine eigene Gesundheit immer wieder hintenanstellen, um dann doch wieder meine Regel zu bekommen und alle Rücksicht war umsonst.
Wie soll ich mich da zukünftig verhalten? Ich gehe diese Woche zum Zahnarzt, darf er trotz 2. Zyklushälfte Röntgen, wenn ich einen Schutz um den Unterleib bekomme? Das wäre wichtig wegen eines Zahnes mit Wurzelbehandlung.
Außerdem muß eigentlich mein Becken geröntgt werden, was ich wegen Verstrahlung der Eizellen generell nicht gut finde. Kann man stattdessen auch ein MRT oder Ähnliches durchführen? Falls ja, wie kann ich den Arzt davon überzeugen, es so zu machen (scheint teurer zu sein)? Und wie sieht es bei Medikamenten aus, gibt es irgendwo Listen, die ich den Ärzten zeigen kann, damit sie wissen welche Medikamente sogar Schwangeren gegeben werden könnten, ich also nehmen darf? Meine Erfahrung ist eben, dass die Ärzte lieber die Behandlung komplett unterlassen, als irgendwie ungeborenes (und bei mir ja sogar dummerweise bisher immer ungezeugtes) Leben zu gefährden.
Besten Dank für Ihre Antwort im voraus!
Bisherige Antworten

KIWU und Arztuntersuchungen / Medikamente

Hallo
Sie sollten die Untersuchungen ggf auf die Zeit, in der Sie Ihre Periode haben legen - dann besteht nicht die Gefahr, dass eine SS gefährdet wird.
Ob ein MRT in Ihrem Fall möglich ist, kann ich nicht sagen - es kommt ganz auf die Indikation an, warum es gemacht wird.
Dass ungeborenes Leben geschützt werden muss, ist ein Grundsatz in der Medizin - würden sich durch eine Untersuchung Schäden beim Kind ergeben, hätte sich der Arzt starffällig gemacht - das müssen Sie auch bedenken.
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