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Frage

Hallo,
ich habe mal eine Frage, weiß aber nicht ob sie mir diese beantworten können. Ich fange im Februar 2009 bei einer neuen Arbeitsstelle an, da wir KIWU haben, wollte ich wissen, ob ich verpflichtet bin, wenn ich bis dahin hoffentlich schwanger bin, dass dem Arbeitgeber vor Vertragsunterzeichnung mitzuteilen und wie die Regelungen in der Zeit des Mutterschutzes und Elternzeit sind, zahlt der Arbeitgeber weiter?
Vielen lieben Dank!
LG Kati
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Experte-Warm
Experte-Warm | 15.08.2008, 21:13 Uhr
11774 Beiträge seit 03.11.2011

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Hallo,lt.Mutterschutzgesetz(§ 5) sind Sie verpflichtet, den Arbeitgeber von der SS in Kenntnis zu setzen sobald Sie davon Kenntnis erhalten haben.Liebe Grüße W.
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