Suchen Menü

Frage

Guten Tag!

Ich habe heute von meinem Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot bekommen, ist das immer so, das man dafür 15 Euro zahlen muß?

Meinen nächste Frage ist:

Ich muß das Beschäftigungsverbot beim Arbeitsamt abgeben, weil ich da bis jetzt arbeitssuchend gemeldet war und Arbeitslosengeld 1 bekomme. Steht mir das Geld jetz auch weiterhin zu oder muß da demnächst die Krankenkasse bezahlen?

Muß ich weitere Termine beim Arbeitsamt wahrnehmen, oder sind die aufgrund des Arbeitsverbotes dann auch hinfällig?

Ich hoffe Sie können mir helfen, vielen Dank im vorraus.LG

Bisherige Antworten
Expertin-Grüne
Expertin-Grüne | 12.08.2008, 15:20 Uhr
Registriert seit 03.11.2011

Frage

Hallo Nalez,
für Bescheinigungen werden Gebühren erhoben, die Sie sich aber in diesem Fall vom Arbeitsamt erstatten lassen können.
Über die weitere Abwicklung informiert Sie das Arbeitsamt.
Liebe Grüße
Dr. Grüne

Frage

Guten Abend.

Habe heute Mittag schon mit dem Arbeitsamt über das Arbeitsverbot gesprochen, die meinten zu den weiteren Gesprächstermin müste ich erscheinen, jetzt weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll, gilt denn ein Verbot in dem Fall nicht?

LG Danke für Ihre Antwort

Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen