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Frage einer meiner Schülerinnen

Hallo, ich unterrichte als Lehrerin Biologie und werde immer wieder mit Fragen von Schülerinnen konfrontiert. So auch mit folgendem Anliegen: Wenn eine Jugendliche, die noch nicht volljährig und ungewollt schwanger ist, abtreiben möchte, muss dann der Frauenarzt die Eltern informieren? Oder kann er sich auf seine ärztliche Schweigepflicht berufen? Wäre eine Einbeziehung der Eletrn nicht aber ratsam? Vielleicht wiisen Sie eine Antwort. Vielen Dank.
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Experte-Warm
Experte-Warm | 13.03.2008, 21:16 Uhr
11774 Beiträge seit 03.11.2011

Frage einer meiner Schülerinnen

Hallo,komplexe Thematik.Grundsätzlich:Schweigepflicht gilt für den Arzt immer,unabhängig wie alt die Schwangere ist.Unter-scheidung:unter 14-,14-16- und 16-18-jährige Schwangere. Eltern können nur mit Zustimmung der Schwangeren einbezogen werden.Aber:eine Minderjährige bedarf zur Vornahme eines SS-Abbruches in jedem Fall der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.Auch bei den 14-16 jährigen Schwangeren kann ein SS-Abbruch nicht"heimlich"durchgeführt werden.Ab 16 sind die Schwangeren geschaftstüchtig und entscheiden selbst.Der SS-Abbruch ist kostenpflichtig(Einige Ausnahmen)Liebe Grüße W.
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