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Beschäftigungsverbot

Hallo.
Meine Kollegin ist in der 8.Woche schwanger und ihre Frauenärztin hat ihr ein Beschäftigungsverbot gegeben.Sie ist im Supermarkt stellv.Marktleitung, hat jede Woche Überstunden,muß die ganzen schweren Kisten tragen und bekommt ständig Druck von der Chefin,schneller zu arbeiten.Der Bezirkleiter wollte ihr ein Schonplatz an der kasse anbieten,diesen hat sie abgelehnt weil man da ebenfalls schwer heben muß und nur sitzt.Jetzt will er den Betriebsarzt dazu ziehen.Kann der gegen diesen B.verbot widersprechen und muß sie sich überhaupt von Ihn untersuchen lassen.Sie ist total verzweifelt.Danke schon mal im vorraus.Lg Susanne
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Re: Beschäftigungsverbot

Zusatz:Das Verbot ist bis zum 28.01.,jetzt hat die Ärztin gesagt,denn müsse sie eben ab den 29.01.den Schonplatz nehmen den ihr Chef für richtig hält.Ist das ok,das Verbot nicht weiter zu schreiben,nur weil der Chef eine 2.Meinung haben möchte?
Expertin-Grüne
Expertin-Grüne | 10.01.2008, 16:42 Uhr
Registriert seit 03.11.2011

Re: Beschäftigungsverbot

Hallo,
der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Mutterschutzgesetz einzuschalten.
Auszug:
(1) Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind.
(2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden
1. mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. 2Sollen größere Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter nicht größer sein als bei Arbeiten nach Satz 1,
Zuwiederhandlungen können dem örtlichen Gewerbeaufsichtsamt gemeldet werden. Vor dem Termin beim Betriebsarzt sollte die Kollegin mit dem Gesetzestest vertraut sein.
siehe http://9monate.qualimedic.de/mutterschutzgesetz_gesetzestext.html
Viele Grüße
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