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Beschäftigungsverbot???

Ab wann und aus welchen Gründen schreibt ein FA das Verbot aus.Ich selber bin in der 20 SSW und arbeite in der Produktion(schicht).Diese SS macht mir sehr zu schaffen.Beim laufen ein stechender schmerz in den rücken,ständige krämpfe imBauch(können das Wehen sein).Also meine Schichtarbeit ist sehr belastend für mich ständig irgendwas anderes.War gerade zur Untersuchung und habe alles angesprochen-keine antwort auf die frage mit den Krämpfen im BAuch.u. Krankschreiben tut er mich auch nicht ich solls doch probieren-aber mein arbeitgeber macht das doch nicht ständig mit .mal da-dann wieder krank.Vielleicht können sie mir einen rat geben-weis wirklich nicht mehr weiter.

Danke

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Experte-Warm
Experte-Warm | 31.03.2008, 10:44 Uhr
11774 Beiträge seit 03.11.2011

Beschäftigungsverbot???

Hallo,ein(individuelles) Beschäftigungsverbot kann ausgesprochen werden, wenn durch Ihre Tätigkeit Ihre Gesundheit und /oder die des Kindes gefährdet ist( § 3 Mutterschutzgesetz).Die genannten Bbeschwerden dürften den gesetzlichen Vorgaben leider nicht entsprechen.Schichtarbeit nur zwischen 6 und 22 Uhr. Liebe Grüße W.
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