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Abstrich kontrollbedürftig

Hallo,
ich habe die folgende Frage. Ich war im Dezember zur Kontrolluntersuchung bei meiner Frauenärztin. Ergebnis: Bakterielle Vaginose und kontrollbedrürftiger Pap-Abstrich. Ich habe Arilin rapid verschrieben bekommen. Danach bekam ich natürlich auch noch eine Pilzinfektion - die war wohl schon vorher latent da. Also habe ich dann noch eine Pilzbehandlung mit Kadefungin und einer anschließenden Behandlung mit Milchsäurezäpfchen (Vagiflor) unternommen. Nun bekam ich allerdings zu dem erneut gemachten Abstrich zu hören, dass er immer noch kontrollbedürftig ist. Ich mache mir Sorgen. Ich habe leider noch keinen neuen Termin bei meiner Frauenärztin bekommen. Was bedeutet das jetzt?
Mit freundlichen Grüßen,
Helga (32)
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Experte-Warm
Experte-Warm | 07.01.2008, 16:15 Uhr
11774 Beiträge seit 03.11.2011

Re: Abstrich kontrollbedürftig

Hallo,die kontrollbedürftigen Abstrich ( PAP II W? oder PAP III?)bleiben kontrollbedürftig.therapeutisch werden dann meist Ovstin-Ovula verordnet oder führt(bei 3x PAP III) zur Konisation.Wichtig ist,dass Sie die vereinbarten Termine einhalten.Liebe Grüße W.
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