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Mutterschutzgesetz

Liebe Frau Grein,

ich stehe gerade irgendwie auf dem Schlauch und hoffe, dass Sie mir Klarheit bringen können :-)

Ich bin ja angestellte Hebamme im Krankenhaus (66%-Stelle) und arbeite jetzt natürlich auf der Wochenstation. Gibt es für mich im Krankenhaus Ausnahmeregelungen wie z.B. in der Gastronomie oder so? Oder warum werde ich selbstverständlich auch am Wochenende- also sonntags- im Dienstplan eingeplant und Silvester/Neujahr werde ich auch arbeiten müssen... Meine Chefin ist sowieso- glaube ich- nicht sonderlich begeistert von meiner Schwangerschaft, deswegen will ich sie nicht gleich direkt ansprechen, sondern mich erstmal informieren...

Ich hoffe Sie können mir helfen,

liebe Grüße und einen sonnigen Tag :-) !!

Bisherige Antworten

Mutterschutzgesetz

Habe gerade nochmal mein Mutterschutzgesetz INTENSIV durchgelesen... §8 hat meine Frage dann glaub ich beantwortet 8-)

Trotzdem Danke, dass Sie Ihre "Dienste" hier so zur Verfügung stellen :-)

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