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Hebammengebührenordnung / Abrechnungsweise

Hallo,
ich habe mal eine Frage bezüglich der privaten Abrechnung einer Hebamme.
Muß nicht jede erbrachte Leistung in einer ordentlichen Rechnung aufgeführt sein?
Meine Hebamme hat vorab - also bevor ich irgendwelche Leistungen empfangen konnte - 160 EUR von mir verlangt. Sie hat mir gesagt dass ich später eine Rechnung erhalte.
Als ich nun von Ihr die Rechnung bekommen habe tauchte dieser Betrag nicht darin auf, aber die Rechnung beläuft sich auf zusätzliche 420 EUR. Dieser Betrag ist schon korrekt und sie soll ja auch bekommen was Ihr zusteht, aber wofür sind bitte die 160 EUR.
Auf mehrmaliges Nachfragen hat sie mir nun immer nur gesagt dass der Betrag weder von meiner privaten Krankenversicherung, noch von der gesetzlichen Versicherung bezahlt wird und ebenfalls nicht von der Steuer abzusetzen sei und daher keine Rechnung hierüber erstellt wird.
Der Betrag ist dafür dass ich die Notfalltelefonnummer der Hebammenpraxis bekommen konnte - da es sich um eine Beleghebammenpraxis handelt.
Ist das korrekt? Mein Mann meinte dass die gute Frau sich die Kohle schwarz in die Tasche gesteckt hat...???
Ich möchte eine Rechnung hierüber haben, ist doch egal ob für eine Krankenversicherung, die Steuer oder für mich selber oder nicht? Ich kann gar nicht nachvollziehen warum darüber keine Rechnung geschrieben wird.
Ist das korrekt so und üblich????ß
Vielen Dank im voraus.
Bisherige Antworten

Hebammengebührenordnung / Abrechnungsweise

Handelt es sich um eine Rufbereitschaftspauschale?
Darüber sollten Sie natürlich eine Rechnung bekommen, denn man kann diese Kosten u.U. sehr wohl von der Steuer absetzen.
Und sicher haben Sie ein Anrecht darauf, egal was Sie damit machen.
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