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Hebammenanspruch bei einer Fehlgeburt?

vielleicht können Sie mir weiterhelfen... also ich habe in der 8.ssw eine MA erlitten (jetzt ca 6 Wochen her). Eine Woche vorher zur Erstvorstellung beim Facharzt. Alles bestens, es wurde ein Mutterpass ausgestellt. Da ich gleich zu Beginn einer SS eine Hebammenbetreuung (wegen Hausmitteln bei Wehwehchen usw.) wünschte, fragte ich ihn nach seiner Meinung. Er meinte, die können in einer Frühen Schwanger- schaft sowieso nicht helfen. Eigene REcherchen ergaben, das ich Anspruch auf eine Hebamme ab dem 1. Tag einer SS habe... Nun meine Frage: besteht dieser Anspruch auch nach einer Fehlgeburt, zur seelische Begleitung... Ich habe da unterschiedliche Aussagen gehört. Meine Krankenkasse hat dies auch verneint... Können Sie mich aufklären? Danke!

Bisherige Antworten

Hebammenanspruch bei einer Fehlgeburt?

Nein, im Prinzip nicht. Es geht lediglich um medizinische Betreuung.

Allerdings kann man das in der Praxis kaum trennen. Insofern ist der Anspruch da, und was Sie und die Kollegin damit machen würden, ist individuell.

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