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Frage bzgl. "Wehencocktail"

Hallo Frau Grein
ich habe eine "vorsorgliche" Frage an Sie: ich lebe derzeit in einem asiatischen Land in dem sehr gerne per Kaiserschnitt entbunden wird und über Termin zu gehen ist auch eher unüblich. Meine beiden ersten Kinder habe ich in Deutschland jeweils bei 40+1 per schneller Wassergeburt entbunden, nach Einnahme des Wehencocktails bei geburtsreifem Befund in Absprache mit meiner damaligen Hebamme.
Sollte ich hier über Termin gehen, würde ich gerne erst wieder den Wehencocktail probieren. Allerdings habe ich kürzlich gehört, dass dieser nicht erlaubt ist, bei vorherigen operativen Eingriffen an der Gebärmutter etc. Ich hatte im März 2009 eine Eileiterschwangerschaft mit Spirale und wurde damals minimalinvasiv operiert, und wurde dann im Mai 2009 ja wieder schwanger. Ist das ein Problem oder könnte ich den Wehencocktail bei Terminerreichung(-überschreitung) und geburtsreifem Befund dennoch probieren?
Vielen Dank und Grüße aus den Tropen,
Barbara (32+1)
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Frage bzgl. "Wehencocktail"

Ich arbeite schon seit vielen Jahren nicht mehr damit. Das hat aber eher mit persönlichen Erfahrungen zu tun.

Aber wegen der kleinen OP müssen Sie sich keine Gedanken machen. Das ist kein Problem.

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