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Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Grein, habe nun ab morgen das Beschäftigungsverbot. Habe das Schreiben an meinen AG heute abgeschickt, per Einschreiben mit Rückschein (sicher ist sicher) nun meine Frage, mir entstehen doch daraus keine finanziellen nachteile oder? ab dem 30.09. beginnt mein mutterschutz und vor dieser zeit muss ich meinem ag ja auch über die elternzeit informieren, mache ich das bloß in nem formlosen brief oder muss das anders passieren? Ist das Verhalten bei nem Beschäftigungsverbot gleichzustellen wie bei einer krankschreibung oder darf ich zum beispiel auch mal in die stadt zum schlenkern, denke ja nicht das dies dem baby schadet oder? so viele fragen auf einmal.... danke für die antwort:ROSE:

Bisherige Antworten

Beschäftigungsverbot

Soweit ich weiß, gibt es keine finanziellen Einbußen.

Ich bin aber darüber nicht mehr sooo gut informiert. Andere Frauen wissen darüber oft mehr als ich.

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