Hallo!
Ich fürchte, meine Frage ist recht ungewöhnlich: ich bin in der 16.SSW und werde mein Kind per Beleggeburt mit einer befreundeten Hebamme entbinden. Über sie habe ich die Möglickeit, die Toxoplasmosebestimmung kostenfrei laufen zu lassen (LAbor rechnet mit KV ab?). Bei meinem Gyn kostet es 47€.
Habe ihm bei meiner Vorsorge am Montag gesgat, dass ich Toxoplasmose über Hebamme mache, auch warum.
Nun hat er sie angerufen und mit Klage gedroht, sie MÜSSE mit mir abrechnen.
Meine Frage: ist das so? Kann er ,eine Hebamme verklagen? Möchte nicht, dass unser Verhältnis dadruch ins Wanken gerät.
Vielleicht können Sie etwas dazu sagen!
Vielen Dank, Sunny
Ich selbst merke, ich fühle mich bei meinem Arzt, mit dem ich bisher immer sehr zufrieden war, nicht mehr wohl - ich habe das Gefühl, dass es um ein Prestigekampf (ARzt-Hebamme) sowie Geld geht.