ein kinderschänder, dessen weitere gefährlichkeit bekannt ist, kommt frei, weil die sicherheitsverwahrung nicht gleich im ersten urteil verhängt wurde, sondern erst nachträglich.
http://www.yoome.de/./news.78705.html
und wer wahrt die rechte der bereits und zukünftig betroffenen kinder???
sorry, da werd ich zum proll und wünsch dem guten mann, dass ihm nachts mal einer begegnet, der ihm an die eier geht!
lg
urmely