Kauf von Tieren
Tiere werden zwar im Zivilrecht genau so wie Sachen behandelt, aber aufgrund der Tatsache, dass Tiere über Empfindungen verfügen und ihnen Schmerz, Leid sowie Schäden zugefügt werden können, sieht das Tierschutzgesetz besondere Regelungen für den Kauf von Tieren für Minderjährige vor. Für den Kauf von warmblütigen Tieren ist die Einwilligung des Erziehungsberechtigten zwingend notwendig, wenn das Kind noch keine 16 Jahre alt ist. Bei Wirbeltieren ist die Zustimmung bis zum 14. Lebensjahr erforderlich. Der "Taschengeldparagraph" kommt hierbei nicht zum Zuge, auch wenn das Tier von dem überlassenen Geld gekauft wurde.
Es soll durch diese Einschränkung verhindert werden, dass Minderjährige Tiere kaufen, ohne sich darüber im Klaren zu sein, welche Pflichten sich daraus ergeben. Anders als Gegenstände können Tiere bekanntlich nicht einfach in die Ecke gestellt oder ihnen die Batterie entfernt werden, wenn diese sich bemerkbar machen.