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kelli

schau mal was ich noch gefunden habe:
Es gibt keinen Rechtsanspruch für Sonderurlaub! Ausser, wenn es in einem Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ausdrücklich ausgewiesen wird.
es gibt ganz unterschiedliche handhabungen und hängt auch vom betrieb ab.
lg penina
Bisherige Antworten

kelli

Danke Penina, so hatte ich es auch gefunden und so hatte ich entschieden (hing auch von der Art der "Anfrage" ab...)
Ich wollte mich nur mal vergewissern, wie es sonst so gehandhabt wird.
LG Kerstin

kelli

du meinst: nette anfrage = sonderurlaub / freche anfrage = nix ???
lg
urmely

kelli

nee, nicht ganz so drastisch.
Ich denke nur, wenn es keine konkrete Regelung gibt, und die gibt es hier def. nicht, dann findet man wohl eher ne Lösung, wenn man offen anfragt.
Aber so hatte ich den Eindruck, es könnte Urlaub geben, mal sehen, was sich rausschlagen lässt - etwas überspitzt gesagt. Und auf meine Nachfrage kam nur ein verbocktes "ach lass es".
Das hat mich schon irgendwie betroffen gemacht, zumal ich bisher dachte, wir 3 hätten ein einigermassen gutes Verhältnis.
Na das ist wohl das Leid des Chefs :-(
LG Kerstin

kelli

schon doof :-(
chef möcht ich nicht sein... ;-)
lg
urmely
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Diskussionsverlauf
  • kelli
    20.02.2007, 16:02 Uhr
    • kelli
      20.02.2007, 16:12 Uhr
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        20.02.2007, 16:17 Uhr
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          • kelli
            20.02.2007, 17:39 Uhr
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