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gibt es von euch jemand

der in bayern ist/war, der im elternbeirat war und weiss, wo man dazu nachlesen kann, wie es sich mit wahl, sitzung, protokollen, beschlussfaehigkeit, entlastung des alten elternbeirates etc... verhaelt???
irgendwie find ich im netz ausser der schulordnung nicht wirklich viel darueber.
danke schon mal und lg, birthe
Bisherige Antworten

Re: gibt es von euch jemand

Frag mal Sintra:-) Die kommt aus Bayern und war schon im Elternbeirat!
LG Petra

Re: gibt es von euch jemand

Also ich bin aus Bayern und werde wohl ab morgen im Elternbeirat vom Kiga sein....Hilft Dir auch net weiter, ich weiß ;o))
LG Sonja

Re: gibt es von euch jemand

normalerweisse muesste der Elternbeirat bei Wahl die satzungen des Elternbeirates bekommen haben. War jedenfalls bei uns immer so, ich hab gerade geschaut ich hab sie nicht mehr von damals
LGClaudia

Re: gibt es von euch jemand

http://by.juris.de/by/VoSchulO_BY_1998_P62.htm
das ist das einzige was ich finden konnte, aber das beantwortet nicht fragen zum ablauf der sitzung zum thema muss entlastet werden oder reicht ne einfache uebergabe zb:
§ 62
Geschäftsgang
(1) Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.
(2) 1 Der Elternbeirat tagt nicht öffentlich. 2 Er ist beschlußfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. 3 Die Beschlüsse werden in offener Abstimmung mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt. 4 Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
(3) 1 Der Vorsitzende beruft den Elternbeirat nach Bedarf zu den Sitzungen ein, mindestens jedoch dreimal im Jahr. 2 Er muß ihn einberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder es beantragt.
(4) Die Vorstände der für die Volksschule zuständigen Pfarreien, ein Vertreter des Aufwandsträgers und der Schulleiter müssen vom Elternbeirat zu den von ihnen genannten Angelegenheiten in der Sitzung gehört werden.
(5) 1 Der Elternbeirat kann die Anwesenheit eines Vertreters des Aufwandsträgers sowie des Schulleiters verlangen. 2 Er kann zur Beratung einzelner Angelegenheiten weitere Personen einladen.
(6) 1 An Volksschulen mit mehr als neun Klassen kann der Elternbeirat nach Bedarf Klassenelternsprecherversammlungen abhalten. 2 Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 und Absatz 5 gelten entsprechend.
(7) 1 Die Mitglieder des Elternbeirats haben auch nach Beendigung der Mitgliedschaft über die ihnen bei ihrer Tätigkeit als Elternbeirat bekanntgewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. 2 Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Natur nach keiner Geheimhaltung bedürfen.

Re: gibt es von euch jemand

es reicht einfach die alten zu verabschieden und zu entlasten
LG Claudia die meint das das im groben die richtlinien sind

Re: gibt es von euch jemand

hm das problem ist es hat neuwahlen gegeben und es hat ne schluesseluebergabe gegeben. kassenuebergabe ist in der naechsten sitzung. aber ueber entlastung wurde nicht abgestimmt.
und nun?
fragende gruesse birthe
ps die 1. vorsitzende will nun den alten elternbeirat zur naechsten sitzung nochmal laden *???*

Re: gibt es von euch jemand

ja das ist das beste, was ihr machen koennt
wobei birthe ehrlich so uebertreiben wuerde ich es nicht mit den foermlichkeiten, der neue beirat kann auch ueber die entlastung bei der naechsten sitzung abstimmen
LG Claudia
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