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an alle Lehrer(Gymnasium)

Hi ,mich interessiert brennend,ob ein lehrer in der 7.Klasse Gymn. die Kalssenarbeiten ankündigen Muss und wie lange mind. vorher.

Heute kamen meine Großen heim,haben heute einen Lateinvokabeltest geschrieben,morgen einen Englischtest, am Donnerstag eine Mathe arbeit und heute gesagt bekommen ,dass sie am Freitag eine Lateinarbeit schreiben...ist das rechtens und wo steht das ev. geschrieben???

Vielen Dank...bin echt am überlegen ob sie nicht am Freitag krank sind=-Oist blos auffällig wenn gleich beide fehlen....;-)

 

LG Britta

Bisherige Antworten

Re: an alle Lehrer(Gymnasium)

Huhu,

welches Bundesland?
Im niedersächsischen Schulgesetz steht "Bewertete schriftliche Arbeiten sind in der Regel einige Tage vor der Anfertigung anzukündigen." - in der Regel heißt, dass es Ausnahmen geben kann, einige Tage kann von 2 bis 20 Tage alles sein... Also ziemlich schwammig formuliert.

Ich kündige (wie meine Kollegen auch) Arbeiten immer mindestens eine Woche vorher an. Tests sind übrigens definitiv nicht immer anzukündigen, mache ich meistens aber trotzdem, zumindest so nach dem Motto "In den nächsten Stunden schreiben wir darüber einen Test." oder "In der nächsten Woche schreiben wir darüber einen Test."

LG
Anke

Re: an alle Lehrer(Gymnasium)

So kenne ich es auch in NRW. Ich selbst halte mich immer an die 1-Woche-Regel, aber letztens hat der Schulleiter die Zeit auch unterschritten und in der Grundschule war es bei uns im letzten Jahr sogar immer so bei der Konrektorin (Klassenleherin von ALex)! Das fand ich schon fies... Kenne aber auch keinen Paragraphen wo es explizit steht.

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