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Würdet Ihr gegen Euren AG klagen?

wenn man beabsichtigt dort noch weiter beschäftigt zu bleiben?;-)

http://www.dir-info.de/finanzen/gewerbe/bundesarbeitsgericht-anspruch-auf-weihnachtsgeld-fuer-mitarbeiter-bleibt.html

Das hab ich gerade gefunden - finde ich doch mal interessant. Aber wer macht sowas schon?

LG Petra

Bisherige Antworten

natürlich nicht

Ich habe es mir verkniffen. Es wäre aber nicht um Weihnachtsgeld gegangen - ich hatte noch nie einen AG der welches gezahlt hätte - sondern um Weiterbeschäftigung in der Elternzeit.

Aber mal ehrlich, wenn ich diese Klage gewonnen hätte, was hätte es mir gebracht? Er hätte mich erstmal weiterbeschäftigen müssen, hätte mich dann aber nach der Elternzeit ganz regulär kündigen können. In den 3 Monaten hätte er mir irgendwelche unsinnigen und doofen Arbeiten geben können, Gehaltszahlungen verzögern ....

Außerdem zahlt man beim Arbeitsgericht wohl in der ersten Instanz auf jeden Fall selbst die Gerichtskosten - hätte ich mir nicht leisten können. :-( und wollen.

LG Franzi

Würdet Ihr gegen Euren AG klagen?

ohne zu lesen...

ich denke nur, wem es egal ist ob er da längerfristig noch beschäftigt ist. Denn bei aller Sozialauswahl... wenn mal einer gehen muss....

LG Kerstin

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