und wenn dann das Wasser vom Dachboden durch 3 Stockwerke vorne aus der Haustür rausläuft, gilt man bei der Versicherung als Großschaden.
Und wenn dann das erste Chaos dahingehend beseitigt ist, daß das Nachlaufen durch Abstellen des Haupthahnes gestopt ist und man anfängt den Schaden zu analysieren, muß natürlich ein Kind mit Wasserdurchfall aufs Klo, nachdem es die Hälfte schon in die Hose gegangen ist, dann macht das Leben richtig Spaß.
Ich warte noch gerade auf einen Rückruf von der Versicherung, wie weiter vorgehen.
Die Kinder waren entsetzt, daß die die tolle Glitschbahn vor der Haustür gestreut habe.
Liebe Grüße