Hier wird schon in der 4. Woche gestreickt
Für über 80 Kinder gibt es ne 20-Kinder-Notgruppe, der Rest hat Pech .....
und zahlt trotzdem
* Kann ich die Kindergartengebühren erstatten lassen?
Eltern haben keinen Anspruch darauf, die Gebühren für den Kindergarten zurückzuerhalten, da Streiks gesetzlich erlaubt sind und als „höhere Gewalt“ angesehen werden. Außerdem gilt es zu beachten, dass mögliche Kosten für Tagesmütter oder Babysitter nicht erstattet werden müssen.