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Versicherungsschutz bei Kindern

Guten Morgen.
Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen. Wie war das mit dem Versicherungsschutz für Kinder? Also wenn meine 7jährige Tochter z.B. mit dem Fahrrad einen Kratzer an einem Auto verursacht. Oder sie z.B. falsch über die Straße geht und einen Auffahrunfall verursacht. Müssen wir das dann zahlen?
Vielleicht weiß auch jemand wo man hierzu was nachlesen kann. Danke. LG
Bisherige Antworten

Re: Versicherungsschutz bei Kindern

Eine Haftpflichtversicherung sollte für solche Fälle einspringen. Die sollte man auch auf jedem Fall haben.
Ich würde mich auf den Internetseiten der Versicherungen umsehen, die preisen da gewiß ihre Produkte an!
LG
Jilli

Re: Versicherungsschutz bei Kindern

hi
wir hatten erst eine versicherung die kinder ab 7 jahren mit einbeschloß,das haben wir dann geändert und haben jetzt eine die ab gebut die kinder mit versichert (lea war als kleinkind unberechenbar und bei uns war das risiko zu hoch auf irgendeinen schaden sitzen zu bleiben)
lg beate

Ja, aber ich glaube mal gelesen zu haben...

das Kinder bis zu einem bestimmten Alter nicht haftbar gemacht werden können??? Wer weiß was?

Re: Ja, aber ich glaube mal gelesen zu haben...

Das stimmt schon. Kinder unter 7 sind deliktunfähig, d.h. für Schäden könnt ihr nur haftbar gemacht werden, wenn ihr die Aufsichtspflicht verletzt habt. Allerdings haben wir auch eine Verischerung für die Kids, weil ich nicht möchte, dass z.B. Freunde von uns auf Schäden hocken bleiben die die Kids unabsichtlich verursacht haben. Und mal ehrlich, da dann darauf zu bestehen, dass die Kids nicht haftbar gemacht werden können... möcht ich auch nicht. Also würde ich selber bezahlen, und das kann auch ganz schön ins Geld gehen, wenn die Kinder z.B. die neue Polstergarnitur mit Filzstift bemalen oder (so meiner Cousine passiert) den Laminatboden mit Nagellack verzieren.
LG Sonja

Re: Ja, aber ich glaube mal gelesen zu haben...

Richtig, Sonja!
Ich befürchte allerdings, daß die Versicherung nicht einspringen wird, wenn sie zu dem Ergebnis kommt, daß Ansprüche des Geschädigten nicht bestehen, wenn Du Deiner Aufsichtspflicht genüge getan hat. Versicherungen zahlen ja überlicherweise nur dann, wenn ein Anspruch besteht, und nicht um eine Freundschaft zu retten.
Da wird dann das private Portemonnaie gefragt sein, damit der Nagellackschaden die Freundschaft nicht zerstört. Oder aber die Versicherung muß zu der Überzeugung kommen, daß die aufsichtspflichtige Person ihre Aufsichtspflicht verletzt hat. Dann muß deren Versicherung einspringen. Wenn das dann die Eltern sind, sollte die Familienhaftpflichtversicherung das dann tragen.
Kinder ab 7 bis unter 18 haften dann, wenn sie nach ihrer geistigen Entwicklung die Einsicht hätten haben müssen, daß ihr Verhalten anderen Personen Schaden zufügt.
Und wenn dem ab 7 jährigen Kind diese Deliktfähigkeit aberkannt wird, haften i.d.R. auch die Aufsichtspflichtigen, es sei denn sie können nachweisen, daß sie ihrer Aufsichtspflicht genüge getan haben.
LG
Jilli

Re: Ja, aber ich glaube mal gelesen zu haben...

Du hast schon recht. Allerdings ist mein Schwiegervater Versicherungskaufmann und er weiß genau, wie wir das formulieren müssen, dass der Schaden ersetzt wird. Brauchten wir zum Glück noch nie, ist aber nicht schlecht :o))
LG Sonja

Jetzt habe ich mich genau belesen

Also jetzt habe ich mich genau belesen. Kleine Kinder bis zum Alter von sieben Jahren sind nach dem Gesetz deliktunfähig. Für Schäden im Straßenverkehr liegt die Altersgrenze sogar bei zehn Jahren.
Natürlich sind wir alle gut versichert. Es ging nur um einen kleinen Streit mit meinem Mann. LG
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