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Mieterpflichten???

Hallo,

hat jemand von euch Erfahrung mit Wohnungsübergaben? Der Vermieter der alten Wohnung verlangt, dass wir die gesamten Sträucher etc. im Garten schneiden sollten... Als wir da einzogen war NICHTS gemacht, das Haus ein halbes Jahr leer und der Garten eine Katastrophe. Wir haben zweimal auf eigene Kosten einen Gärtner durchgeschickt, weil diese Höhe nicht zu bewältigen war... Das letzte mal sind die Bäume und Sträucher gesamt vor einem knappen Jahr vollständig zurückgeschnitten worden, die Hecken haben wir vor 2 Monaten schon gemacht. Kann das sein, dass wir jetzt nochmal komplett alles machen müssen? Hat jemand von Euch da Erfahrung?

LG Lilli

Bisherige Antworten

Re: Mieterpflichten???

was steht denn im mietvertrag zum thema gartenpflege?

 

was ich so auf die schnelle gefunden habe:

gartenpflege

vielleich solltet ihr von ihm im gegenzug die rechnungen des gärtners einfordern?

 

rechte und pflichten

 

mensch, ärger mit dem exvermieter brauchst du doch jetzt nicht auch noch :-(

 

lg

urmely

 

Re: Mieterpflichten???

Wie das bei vermieteten Gärten ist kann ich dir nicht sagen, ich kann dir aber sagen, das im Moment die Sträucher nicht geschnitten werden sollten, sowas macht man im Herbst und nicht wenn es so kalt ist, da gehen die Pflanzen sonst ein.

 

 

LG Silke

Re: Mieterpflichten???

Hm, eine große Hilfe bin ich nicht, aber im Radio war letztens eine Sendung und es wurde immer wieder betont, dass man die Wohnung in den URSPRUNGSZUSTAND bringen muss. Wenn alte Tapete dran war, musste man die eigene auch nicht abreißen, aber wenn vorher alles neu und weiß gestrichen war, muss man das beim Auszug auch machen. So müsste es dann doch auch beim Garten sein.

Hoffentlich könnt ihr das Ganze noch abwenden...

so kenne ich das auch !!!

Re: Mieterpflichten???

Zitat meines Mannes

"WEnn im Mietvertrag nicht explizit etwas dazu steht, muss man nichts machen. Sollte etwas drin stehen, reicht es aus, wenn man nachweisen kann, dass man es regelmäßig gemacht hat."

Der Nachweis kann durch WAchstumsstand erfolgen oder durch Zeugenaussagen ( NAchbarn?), Fotos.

Es wäre kein GRund,e ine KAtion festzuhalten und Schnittzeit sei auch nicht.

LG Barbara

Re: Mieterpflichten???

Danke! Der Vermieter meint, wir müssten das im Frühjahr noch machen, auch wenn die Wohnung ab Januar anderweitig vermietet sei!!!!

Die Rechnung vom Gärtner vom Februar hab ich (immer 1000 Euro für Gehölzschnitt und Bilder vom Einzug - mit mehreren Meter hohen Sträuchern auch noch. VIelleicht nützen die ja was...

LG Lilli

Re: Mieterpflichten???

habt ihr mieterrechtsschutz? dann würde ich nen anwalt nen netten brief, bilder und rechnung beigefügt, schreiben lassen und gut.

 

lg

urmely

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