Suchen Menü

Kerstin?

Das habe ich auf die Schnelle gefunden:

http://dejure.org/gesetze/BUrlG/7.html

Ist wohl doch nicht so genau gesetzlich geregelt, geht wohl eher in den sozialen Aspekt, also doch Rücksichtnahme;-(

LG Petra

Bisherige Antworten

Kerstin?

Bisschen konkreter wäre ja schön gewesen ;-))).
Trotzdem: danke schön!!!
LG Kerstin

Kerstin?

Den Urlaubswünschen des Arbeitnehmers kann nun der Arbeitgeber entgegentreten, er ist dabei jedoch beschränkt, dringende betriebliche Gründe oder vorrangig zu beachtende Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer geltend zu machen. Von dringenden betrieblichen Belangen ist nicht bereits dann auszugehen, wenn die Berücksichtigung des vom Arbeitnehmer geäußerten Wunsches zu Störungen im Betriebsablauf führt. Diese treten regelmäßig bei Fehlen eines Mitarbeiters auf, sie sind hinzunehmen und durch entsprechenden Vorhalt von Personal auszugleichen.

Wann dringende betriebliche Belange anzunehmen sind, bestimmt sich auch im Urlaubsrecht - wie so oft im Recht - nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles, so daß eine abschließende Aufzählung dessen, was als betrieblicher Belang anzusehen ist, nicht möglich ist. Beispielhaft sei erwähnt: eine unerwartete, besondere Menge von Arbeit durch einen zusätzlichen Auftrag; besonders arbeitsintensive Zeiten wegen der Eigenart der Branche (Schlußverkauf, Weihnachten im Einzelhandel etc.), die Notwendigkeit eines Betriebsurlaubes z. B. wegen der Abhängigkeit der Mitarbeiter von der Anwesenheit des Arbeitgebers (Arzthelfer/Arzt).

Die Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer rechtfertigen eine Leistungsverweigerung nur, wenn aus betrieblichen Gründen nicht jeder Urlaubswunsch erfüllt werden kann. Die Entscheidung, welchem Urlaubswunsch der Arbeitgeber letztlich entsprechen will/muss, hat er unter Abwägung zu treffen, wessen Wunsch unter sozialen Gesichtspunkten den Vorzug verdient. Dazu gehören z. B. die Urlaubsmöglichkeiten des Partners und der Kinder (Schulferien), bisherige Urlaubsgewährungen in besonders beliebten Zeiten, Alter und Betriebszugehörigkeit, erstmaliger oder wiederholter Urlaub in diesem Kalenderjahr.

tja, also wenn es der AG drauf anlegt, hat man wohl schlechte Karten:-(

Wann hast Du eigentlich Dein Gespräch wegen der Stunden???

LG Petra-ich überlege echt, wie ich das hinbekommen soll, wenn Tim in der Schule ist! Ich mag ihn irgendwie nicht in die Kernzeit tun, ich weiß nicht, irgendwas sträubt sich in mir, denn ich denke nur zum "Parken" muss ich keine 90 Euro zahlen und bißchen "wild" geht es mir da auch zu und beengt ist es auch in einem kleinen Kellerraum!

Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen