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Ich zitiere...

... mal aus einem dpa-Artikel.
Es geht darin um einen zu lebenslanger Haft verurteilten Mann, der sich weigert die JVA zu verlassen.
"Die zu lebenslangen Strafen verurteilten Männer sind in der Regel pflegeleicht", heißt es aus der JVA Brandenburg. Dagegen seien die wegen Banküberfällen oder Drogendelikten verurteilten Insassen meist kurz nach der Entlassung wieder da."
Da musste ich irgendwie schmunzeln, denn zu lebenslangen Haftstrafen verurteilte Menschen, neigen ja ansich ja eher weniger dazu, die Anstalt öfter zu verlassen, oder?
Aber natürlich hab ich schon verstanden, worauf das hinaus zielte. Klang trotzdem witzig in meinen Ohren.
Bis später mal!
LG Kerstin
Bisherige Antworten

Re: Ich zitiere...

Naja, lebenslang heißt ja nicht unbedingt ein Leben lang, die können ja nach 15 Jahren (oder 25 so genau weiß ich das auch nicht)ins Haftprüfungsverfahren gehen und um Haftverschonung bitten.
Nur bei denen mit Sicherheitsverwahrung heißt es du kommst nicht mehr frei.
LG Silke
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