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Ich habe das gefunden, Hexi

Schulpflichtig sind Kinder und Jugendliche grundsätzlich bis sie 18 Jahre alt sind. Nach der neunten oder zehnten Klasse machen viele Schüler eine Ausbildung, in der sie einen Beruf erlernen. In dieser Zeit gehen sie nicht mehr auf eine allgemeine Schule, sondern sie besuchen regelmäßig den Unterricht an einer Berufsschule.
Bisherige Antworten

HESSEN sieht folgende Regelung vor

Schulpflicht

Die allgemeine Schulpflicht dauert in Hessen neun Jahre. Jugendliche, die danach nicht in ein Ausbildungsverhältnis eintreten oder eine weiterführende Schule besuchen, unterliegen der verlängerten Vollzeitschulpflicht.
Jugendliche, die nach Ende der Vollzeitschulpflicht (§ 59 Abs. 1 Hess. Schulgesetz: Neun Schuljahre) keine Berufsausbildung beginnen, unterliegen der "Verlängerten Vollzeitschulpflicht" (§ 59 Abs. 3 und 4). Diese kann durch den Besuch einer Schule im Bereich der Sekundarstufe I oder durch den Besuch einer beruflichen Vollzeitschule erfüllt (§ 60 Abs. 4) werden.
Die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht im Bereich der beruflichen Vollzeitschulen kann durch den Besuch folgender Schulformen erfolgen:
  • Besondere Bildungsgänge
  • Berufsgrundbildungsjahr
  • Berufsfachschulen
Grundsätzlich bleibt zunächst festzustellen, dass Schülerinnen und Schüler, die der verlängerten Vollzeitschulpflicht unterliegen, während dieser Zeit nicht in ein Arbeits- oder Dienstverhältnis eintreten dürfen.
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