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Gaby???

Meinst du, du kannst mir wegen der Sudoku Geschichte helfen?
Oder kennt sich sonst noch jemand aus?
Ich bin hilflos. Die sind so frech und bestehen auf ihrer Forderung.
LG Nicole
Bisherige Antworten

Gaby???

Was schreiben und wollen denn die genau?
Ich würde da gar nicht mehr drauf reagieren, du hattest denen doch schon mal mitgeteilt, dass deine minderjährige Tochter ohne dein Wissen den Vertrag geschlossen hat oder? Wenn nicht tu das nochmal, wenn ja, dann verweise nochmal auf deine Mail.
Ich würde das an deiner Stelle aussitzen und gar nicht mehr reagieren, wenn die nochmal schreiben.
LG Silke, auch gespannt auf die Antwort von GAby :o)

Gaby???

So hatte ich ja reagiert, auch auf die 2. Mahnung. Ich bekam nun folgende mail:
Sehr geehrte/r Herr/Frau ,
Vielen Dank für Ihre Anfrage beim Kundensupport von Sudoku-Welt.com !
wir haben Ihre Beanstandung erhalten und erwidern hierauf wie folgt:
Um die Anmeldung Minderjähriger soweit wie möglich auszuschließen, haben wir schon auf der Anmeldeseite bei der Angabe des Alters alle Jahrgänge gesperrt, bei deren Eingabe eine Volljährigkeit nicht vorliegen kann. Eine Anmeldung unter Angabe eines Lebensalter von unter 18 Jahren ist also technisch nicht möglich. Wenn sich ein Minderjähriger für das Datenbankangebot der NetContent Ltd. anmeldet, so muss er dafür ein auf sich unzutreffendes Alter eingeben.
Diese Handlung ist, auch strafrechtlich relevant, sowohl im Hinblick auf einen sog. Eingehungsbetrug zu Lasten der NetContent Ltd. als auch in Form der Fälschung beweiserheblicher Daten gem. § 269 Abs. 1, 2 StGB:
"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert,
daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde,
oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar
(...)"
Zivilrechtlich weisen wir darauf hin, dass die Überlassung eines Rechners mit Internetzugang an einen Minderjährigen ohne Aufsicht sich aus Sicht eines Dritten - hier der NetContent Ltd. - als konkludente Zustimmung der Erziehungsberechtigten für eventuelle rechtsgeschäftliche Erklärungen darstellt.
Insofern sich ein Minderjähriger ohne Kentnis der Erziehungsberechtigten Zugang zum Internet verschafft hat, liegt in aller Regel eine Aufsichtspflichtsverletzung vor, denn es besteht auch die Pflicht zur Kontrolle der Freizeitbeschäftigungen des Minderjährigen. In diesem Falle wird die Zahlungsforderung in Form eines Schadenersatzanspruches gegen die Aufsichtspflichtigen geltend gemacht.
Weiterhin weisen wir Sie auf den "Taschengeldparagraphen" des § 110 BGB hin.
Daher gehen wir vom Fortbestand der Forderung aus und fordern Sie auf, den in der Ihnen vorliegenden Rechnung vorliegenden Betrag zur Vermeidung weiterer Kosten fristgerecht auszugleichen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Sudoku-Welt.com - Support Team
Bäh, da kriege ich echte Wut so langsam!
LG Nicole

Gaby???

Na die sind ja dreist, ich würde jetzt überhaupt nicht mehr reagieren, ich denke mal das ist eine Masche von denen mit Einschüchterungen und so. Hast du eine REchtsschutzversicherung? Wenn ja, dann ruf doch da mal an und lass dir einen Tipp geben. Deine Anschrift haben die doch nicht oder? Ich würde das dann wirklich aussitzen.
LG Silke

Gaby???

Nein, eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht. Aber einen netten Anwalt eigentlich schon. Aber den will ich deswegen jetzt noch nicht anrufen...
Ich muss Zoe mal fragen, was sie eigentlich angegeben hat dort.
Klar, die versuchen es mit einschüchtern. Zahlen werde ich nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die mit sowas durchkommen. Aber trotzdem...
LG Nicole

Gaby???

Hallo Nicole,
ich versuche dir gern zu helfen, kenne mich aber mit der deutschen Rechtsprechung zu diesem Thema nicht aus. Was wollen die denn? Ist es eine einmalige Zahlung oder ein Abo, und was kostet das?
Die strafrechtliche Drohung ist auf jeden Fall Mumpitz. Ein Eingabemenu im Internet ist keine Urkunde im strafrechtlichen Sinn, und eine 11-jährige wandert dafür nicht ins Gefängnis...
Das Argument mit der konkludenten Einverständniserklärung war zu erwarten (Verletzung der Aufsichtspflicht geht allerdings doch etwas weit...), und der "Taschengeldparagraph" zählt allenfalls. Dabei geht es darum, dass auch eine Minderjährige vertragsfähig sein kann, soweit es um Verpflichtungen im Rahmen des Taschengeldes oder Lehrlingslohns geht (oder anders gesagt: wenn Zoe hinter deinem Rücken am Kiosk ein Heftchen kauft, obwohl du ihr das verboten hast, ist der Kauf ja trotzdem gültig). Wenn es also um eine einmalige kleine Gebühr geht, ist das etwas anderes, als wenn ein ganzes Abo abgeschlossen wird.
Und dann ist noch die Frage, wie versteckt der Hinweis auf die Kostenpflicht war.
Gib mir ein bisschen Zeit, Nicole, und ich schaue mir die Sache an.
LG Gaby

Gaby???

Huhu Gaby,
das soll 50 Euro für 3 Monate Nutzung kosten. Es gibt einen Hinweis, den sieht man aber erst, wenn man runterscrollt, klein gedruckt unten auf der Seite. Das heisst, sie hat sich angemeldet und den unteren Teil, wo das steht, gar nicht gesehen...
Jedenfalls wären das ja 4 Monate Taschengeld in ihrem Fall... eine kleine Gebühr würde ich das nicht gerade nennen.
Danke dir! Und natürlich hast du alle Zeit der Welt :-)
LG Nicole

Gaby???

Liebe Nicole,
das finde ich ja schon echt dreist.
Aber ich glaube auch, dass du dich ziemlich entspannt zurueck lehnen kannst.
Zum einen besteht sicherlich kein strafrechtlicher Anspruch Dir gegenüber, wenn Du deine minderjaehrige Tochter an den internetfaehigen Computer laesst. Allenfalls ist eine Aufsichtsverletzung zuzuschreiben, die aber dann in dem Fall doch die Haftpflichtversicherung im schlimmsten fall einspringen liesse wenn sich daraus ein grosser schaden ergeben sollte oder?
Der Taschengeldparagraph ist sicherlich nicht fuer 50 euro gedacht. da geht es wie gaby schon sagte um kleinigkeiten wie zb ein eis, ein buch, ein getraenk am kiosk, vllt sogar mal ne kinokarte etc... und dazu kommt, dass du diesem rechtsgeschaeft, das im sinne des TGP eingegangen wurde, im nachhinein widersprechen kannst, denn dieses rechtsgeschaeft ist und bleibt schwebend unwirksam, bis du eben ausdruecklich zustimmst oder ausdruecklich ablehnst.
Viel viel wichtiger aber ist, und das solltest du unbedingt mit zoe klaeren: NIEMALS persoenliche Daten im Internet hinterlassen und schon GAR NICHT ohne deine zustimmung! Name Geburtsdatum und Anschrift haben ohne deine zustimmung NICHT im Internet angegeben zu werden. auch nicht wenn sie 11 jahre alt ist (ist sie doch oder?) und glaubt, dass es harmlos sei.
ich hoffe, du hast erfolg!
alles liebe, bucki

Gaby???

Danke liebe Bucki für deine Antwort.
Natürlich habe ich mit Zoe darüber gesprochen, ich bin auch sicher, dass ihr das nie wieder passiert und sie wird immer erst fragen, bevor sie sich irgendwo anmeldet.
Ist halt ärgerlich so was. Bereits in meiner ersten mail hatte ich ja deutlich geschrieben, dass ich nicht einverstanden bin und dieses Rechtsgeschäft somit nicht wirksam ist. Aber ich denke, die probieren es einfach.
Wie hat dein Mann die OP überstanden? Oder habe ich was überlesen?
LG Nicole

Gaby???

Also. Ich bin kein deutscher Anwalt, aber wenn ich so in die herrschende Rechtsprechung reinschaue, dann würde ich dir empfehlen, dass du eine mail mit folgendem Inhalt schreibst:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, ist meine Tochter elf Jahre alt und hat Ihre Webseite ohne meine Zustimmung besucht. Ihr war nicht bewusst, dass die Webseite kostenpflichtig ist. Als Elfjährige ist meine Tochter nur beschränkt geschäftsfähig und sie kann die von Ihnen geltend gemachte Verpflichtung ohne meine Zustimmung nicht rechtsgültig eingehen. Der Taschengeldparagraph ist hier nicht anwendbar, da die Zahlung nicht stattgefunden hat. Wollten Sie diesen anwenden, müssten Sie eine Bezahlung verlangen, BEVOR Sie die Seite zugänglich machen. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht liegt nach der herrschenden Rechtsprechung, die Ihnen hinreichend bekannt sein müsste, ebenfalls nicht vor.
Ich fordere Sie auf, Ihre Mahnungen einzustellen und werde auf weitere Aufforderungen nicht mehr reagieren.
MfG
Nicole, du musst dir aber bewusst sein, dass sicher weitere Mahnungen kommen, allenfalls auch Post von einem Inkassobüro (die arbeiten in solchen Fällen auf Erfolgsprovision...). Dann werden auch Mahngebühren etc angedroht. Die Forderungen sind sehr lästig, du kannst sie aber meines Erachtens ignorieren.
Und Zoe lernt hoffentlich daraus...
LG Gaby
PS Sollte jemand, der nicht Nicole ist, diesen Text verwenden, bitte denkt daran, dass er auf den Einzelfall zutrifft und dass die Rechtslage auch bei geringfügig anderen Umständen durchaus anders sein kann!!

Gaby???

Liebe Gaby,
ich finde den Brief und Deine Tips gut.
was meinst du, koennte sie nicht auch in dem brief erwaehnen, dass sie im falle das weitere mahnungen/aufforderungen kommen, sie die angelegenheit ihrem rechtsanwalt uebergibt, damit dieser eine unterlassung erwirkt? die wissen doch selber, dass sie sich auf duennem eis bewegen, daher kann es durchaus sein, dass sie merken dass nicole eben sich nicht ueberrumpeln laesst?
was meinst du dazu?
lg bucki

Gaby???

Erwähnen kann man das immer. Es wird die Firma allerdings nicht von weiteren Mahnungen abhalten. Diese erfolgen ja eben standardisiert und automatisiert (jemand, der die Antworten sichten würde, würde ja Geld kosten). Auch die Inkassobüros prüfen den Rechtsanspruch nicht - die wissen, dass sich genug Leute einschüchtern lassen und zahlen, dass es sich nach wie vor lohnt.
LG Gaby

Gaby???

Ach menno, so ein Ärger. Gabys Tipps sind toll. Die machen sicherlich nicht so einen Halles wegen 50 Euro. Hoffe ich wenigstens!!!
Ich predige Jona auch jeden Tag, dass er nirgendwo was reinschreibt (er fährt auf Gewinnspiele ab) ohne dass ich das gesehen habe. Das eine oder andere Spiel gestatte ich, damit er ja weiter fragt, ob er darf.
Bah! Diesen fiesen Abzocker!
LG Kerstin

Gaby???

Hallo Nicole!
Google doch mal nach dieser Firma, du wirst staunen. Mein Mann hat sofort gesagt, er kennt die, die "reisen" mit dieser Masche und versuchen auf die Tour Kohle zu machen. Oft genug klappt das sicher auch! Geh doch mal zur örtlichen Verbraucherschutz-Zentrale, da sind wohl schon mehrere Verfahren anhängig gegen diese Firma.
LG Sonja

Gaby???

Ich sehe das so: ein Vertrag kommt nicht durch
: Anklicken eines AGB-Kästchens zustande. Es
: muss vielmehr unmissverständlich deutlich
: gemacht werden, dass durch die Registrierung
: überhaupt ein Vertragsverhältnis entsteht
: und welches die Hauptleistungspflichten des
: Vertrages sind.
: Wenn das nicht der Fall ist, liegt kein Vertrag
: vor und damit auch keine
: Zahlungsverpflichtung.
: Lassen Sie sich durch Mahnungen und Drohungen
: mit oder durch Inkassobüros nicht kirre
: machen, legen Sie gegen einen Mahnbescheid
: unbedingt rechtzeitig Widerspruch ein.
: Meiner Erfahrung nach geben solche Firmen
: dann auf, weil sie ein klagabweisendes
: Urteil fürchten wie die Pest: wird es
: veröffentlicht, ist ihr Geschäftsmodell, das
: auf Einschüchterung beruht, hin.
Das hab ich z.B. gefunden. Gleiche Firma, andere Site...
LG Sonja
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